auf 11, Millionen £ herabgegangen war, suchte die Bank am 23. Oktober
 die Hilfe der Regierung nach. Diese suspendierte zwei Tage
später die Bankakte, soweit sie die Notenausgabe beschränkte. Die Bank
durfte jetzt Noten ohne entsprechende Golddeckung ausgeben und diese
Noten benutzen, um unbegrenzt weitere Diskontierungen, jedoch nicht
unter 8°%, vorzunehmen und Lombarddarlehen zu gewähren, Diese Maßregel
 der Regierung wirkte so beruhigend, daß die Bank bereits am
22. November ihren Diskontsatz wieder auf 7, am 2. Dezember auf 6,
am 23. Dezember auf 5 und am 27. Januar 1848 auf 4°% ermäßigen
zonnte.
Die Suspension der Peelschen Bankakte für die Zeit vom 2 5. Oktober
bis 23. November 1847 war ein Aufgeben der bei Erlaß des Gesetzes
für richtig befundenen Prinzipien, Von allen Seiten erfolgten jetzt Einwendungen.
 Die hauptsächlichsten faßt Soetbeer!) in folgender Weise
zusammen; I. Die Akte hat durch die Vorschrift, daß ‚die Bank verpflichtet
 sei, für alles bei ihr eingebrachte Gold Banknoten zu geben,
und durch sonstige Neuerungen in der Verwaltung künstlich einen Überuß
 von Geld und niedrigen Zinsfuß herbeigeführt, und so übermäßige
Spekulation nicht nur beschränkt, sondern eher befördert, auf welche
dann notwendig Geldverlegenheit und Mißkredit folge. (Vor der neuen
Bankakte war der Zinsfuß der Bank nie unter 4° gewesen, im September
 1844 war er auf 21% herabgesetzt.) 2. Durch die neue Akte
werde die gelegentliche Ausdehnung der Notenzirkulation, die durch ein
vorübergehendes Bedürfnis des einheimischen Verkehrs so häufig verlangt
würde, zum Nachteil des Publikums prinzipiell behindert, wenn sie auch
sonst nach Lage der Umstände ganz unbedenklich und. nur wohltätig
wirke. So sei z, B. zwischen dem ı3. März und 24. April 1847 an Gold
2237200 © ausgeführt und die Notenzirkulation sofort um diesen Betrag
 vermindert worden; zu gleicher Zeit habe die Regierung etwa
3500000 © von der Bank geliehen, um die April-Dividenden zu bezahlen;
 und diese habe ihre Diskontierung von Wechseln um diesen Betrag
 eingeschränkt. Hierdurch sei unnötiger Weise eine temporäre Geldklemme
 herbeigeführt; denn wäre die neue Bankakte nicht gewesen, so
hätte die Bank unter den damaligen Umständen weder die Notenzirkuiation.
 plötzlich zu vermindern. noch die Diskontierung temporär einzu-2)

 Beiträge und Materialien zur Beurteilung von Geld- und Bankfragen, Hamburg
 1866,