£
Guthaben der Privaten 44359262
Guthaben des Staates. 8097998
Notenreserve!) ,‚ . . 25657370
Regierungssicherheiten . 143140906

5. Geschäftspolitik.
a) Notenpolitik.
Die Bank von England darf, hatten wir gesehen, nur bis zu einem
bestimmten Betrage — seit 1903 sind es 18450000 £ — metallisch
nicht gedeckte Noten ausgeben. Die Noten sind, im Gegensatz zu denen
der noch bestehenden anderen englischen Notenbanken, gesetzliches
Zahlungsmittel in England, nicht auch in Schottland und Irland. Die
Zentrale der Bank von England in London ist verpflichtet, alle ihre
Noten, die ihr zur Einlösung vorgelegt werden, in Sovereigns, nicht aber
auch in halbe Sovereigns oder Silber umzutauschen. Die Filialen der Bank
von England hingegen sind nur verpflichtet, die von ihnen selbst ausgegebenen
 Noten einzulösen.
Die Herst ellung der Noten erfolgt in der Bank; jeden Tag werden
stwa 50000 Noten im Werte von ı Million £ hergestellt. (Eine Serie
von Pressen ist u. a. nur bestimmt, indische Noten zu drucken.) Die äußere
Form der englischen Noten ist sehr einfach: Die Vorderseite des weißen,
mit Wasserzeichen versehenen Papieres enthält einen schwarzen Aufdruck,
während die Rückseite ganz frei bleibt, Fälschungen sind daher leicht
möglich und gehören nicht zu den Seltenheiten, Da die Bank von Eng-‘and
 Noten, die ihr als gestohlen gemeldet sind, nur dann einlöst, wenn
der Inhaber den Nachweis führen kann, daß er auf redliche Weise in
ihren Besitz gelangt ist, nehmen englische Ladengeschäfte Noten von unbekannten
 Personen nur ungern an, lassen aber jedenfalls stets, um eventuell
 Regreßansprüche erheben zu können, Namen und Wohnung, bezw.
Firmenstempel auf die Rückseite der Note setzen. Obgleich sie bei Weiterzebung
 der Note ein Gleiches tun, ist die Zahl dieser Vermerke nicht
allzu groß. Die Bank von England leistet sich nämlich den Luxus, jede
Note nur einmal in Verkehr zu geben, d. h. kommt sie wieder an ihre
Kasse zurück, so wird sie vernichtet, mag sie auch erst, was Öfters vorkommt,
 am gleichen Tage ausgegeben sein,

‘) Betrag der Noten in der Bankabteilung.

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