nimmt sie eine große Verantwortung auf sich, (Siehe hierüber auch das
Kapitel „Diskontgeschäft und Diskontpolitik“ im 3. Teil, [1b].)

c) Depositen-, Scheck- und Clearingverkehr.
Auf die hohe Entwickelung des Depositenwesens in England ist
schon öfters hingewiesen worden. Private haben, wie auch bei uns in
Deutschland, ihr Konto meist bei einem Privatinstitut, seltener bei der
Zentralbank. Die Anforderungen, die an das Mindestgutgaben gestellt
werden, sind in England wesentlich höher als in Deutschland,
Ab- und Zuschreibungen auf den Konten vollziehen sich dort mit Hilfe
ler Schecks und des Clearings. Der Giroverkehr der Bank von England
 konnte sich schon infolge der geringen Zahl der Filialen der Bank
nicht in der Weise wie in Deutschland entwickeln.
Dafür steht aber seit altersher der Scheckverkehr in hoher Blüte.
Die Vermeidung der Barzahlungen geht in England heute noch viel weiter,
wie das alte englische Sprichwort sagt: Wer mit Schecks zahlt, ist ein
„gentleman“, wer in bar zahlt, nur ein „man“. Dem Kleinverkehr dienen
die zahlreichen Depositenbanken, die in den Zinsen der Guthaben ein
Äquivalent für ihre Bemühungen finden, Die Bank von England hat vor
Jahren einmal das Prinzip aufgestellt, daß für sie ein Scheckverkehr nur
dann lohnend sei, wenn die Zahl der von einem Kunden während eines
Jahres ausgeschriebenen Schecks mit 1; sh multipliziert mindestens soviel
ergebe, wie etwa 4° Zinsen auf das durchschnittliche Guthaben. Daraus
geht hervor, daß für die Bank von England nur solche Konten in Betracht
 kommen können, bei denen die Durchschnittsbeträge der einzelnen
Schecks einige hundert © betragen,
Während bis zum Jahre 1775 Umschreibungen immer nur dann stattfinden
 könnten, wenn Gläubiger und Schuldner mit demselben Bankhause
arbeiteten, wurde durch Schaffung einer gemeinsamen Abrechnungstelle,
des Bankers Clearing-House, ein Verrechnungsverkehr zwischen sämtlichen
 Firmen und Personen ermöglicht, die bei einem der zur Clearing-Vereinigung
 gehörenden Bankiers ein Konto besaßen. Einen größeren
Umfang erreichte der Clearing-Verkehr erst, seitdem ihm die großen
Aktienbanken (1854) und die Bank von England (1864), die die Ausgleichung
 der nach der Abrechnung verbleibenden Saldi durch Übertragung
 auf die Konten der Mitglieder bewirkte, beigetreten sind.
Angestellte (clerks) der Clearing-Banken kommen täglich im Clearing-House
 zusammen und nehmen an ihren Pulten Platz, die nach alpha-{42

