in Berlin und Paris, auf dem Wege der Arbitrage herangezogen zu
werden 1).

IV. Die Bank von Frankreich.

1. Die Vorläufer, Entstehung und Entwickelung der Bank.
Als Ludwig XV. (1715) gestorben und der Herzog Philipp von Orleans
die Regentschaft übernommen hatte, war es übel um die französischen
Staatsfinanzen bestellt, Der „Roi-Soleil“ und sein Hof hatten Frankreich
in starke Schulden gestürzt und das Budget wies alljährlich ein großes
Defizit auf, Da erschien als rettender Engel der Schotte John Law,
Dieser hatte auf seinen Reisen das Bankwesen vieler Länder kennen gelernt
 und entwickelte Pläne, wie die französischen Finanzen zu ‚ordnen
seien, Durch Edikt vom 2. Mai 1716 erhielt er die Ermächtigung zur
Gründung der Banque generale, Ihr Kapital bestand aus 6 Millionen
Livres, eingeteilt in 1200 Aktien zu 1000 französischen Taler oder
5000 Livres, Von dem Kapital war !|, in barem Gelde, 8% in Staatsschuldscheinen,
 deren Kurs damals 25 % stand, zu erlegen. Der Regent
und Law zeichneten für sich selbst größere Beträge.
Die Geschäfte der Bank sollten hauptsächlich in der Notenausgabe,
in der Diskontierung von Wechseln und anderer Handelseffekten, in der
Annahme von Depositengeldern und in der Zahlungsvermittelung bestehen.
Noten wurden, ohne Rücksicht auf den Metallbestand, in Appoints zu
50, 100 und 500 Livres ausgegeben. Der Diskontsatz betrug anfangs 6,
nachher sogar nur 5 und 4°%,. Da vorher der übliche Zinsfuß 12%
gewesen war, erfreute sich die Banque generale bald allgemeiner Belebtheit.
 Ihr Kredit stieg weiter, als der Regent angeordnet hatte,
daß ihre Noten an allen Regierungskassen wie bares Geld angenommen
werden sollten.

1718 wurde die Banque generale in eine Banque royale umgewandelt,
die in größeren Provinzialstädten Filialen errichtete. Durch Fusionen mit
der Indischen Compagnie war das Kapital der Bank auf mehr als

7) „Der Goldhandel, da ihn England beherrscht, wirkt gewissermaßen wie ein
Puffer zwischen der ausländischen Goldnachfrage und dem Goldvorrat der Bank
von England. Diese Nachfrage wirkt zunächst nur indirekt auf die englische
Zentralnotenbank und beginnt erst direkt‘ sich fühlbar zu machen, wenn der Goldhandel
 gewissermaßen erschöpft ist.“ (Schumacher, Die deutsche Geldverfassung;
in Schmollers Jahrbuch, 32. Jahrgang, S. 120906.)