Auf Anregung der Regierung wurde am 13. Februar 1800 die Banque
de France als Privatbank mit einem Kapital von 30 Millionen fr. —
eingeteilt in 30000 Aktien ä 1000 fr. — errichtet, Napoleon wollte eine
Bank haben, die gegebenenfalls sein Werkzeug sein könnte. Der erste
Aktionär war der Staat, Durch die Höhe seines Kapitals und seine engen
Beziehungen zur Regierung überragte dieses Institut, das die Caisse des
comptes courants, die sich großen Ansehens erfreute, aufgenommen hatte,
gleich bei seiner Gründung die anderen in Frankreich bereits bestehenden
Banken. Erhöht wurde das Kapital 1803 auf 45, 1806 auf 90, und 1857,
nach wiederholten Schwankungen, auf die doppelte Höhe des damaligen
Betrages, auf die jetzige Ziffer von 1821, Millionen fr.
Das alleinige Notenprivileg für Paris erhielt die Bank von Frankreich
 1806. 1848 wurde sie, nach Fusion mit den bestehenden 9 Provinzialnotenbanken,
 die einzige Notenbank Frankreichs. Die Maximalhöhe
 ihres Notenumlaufs wurde auf 452 Millionen fr. festgesetzt, 1849
aber bereits auf 525 Millionen fr. erhöht. Besondere Vorschriften für die
Notendeckung bestanden nicht, jedoch sollte die Bank ein solches Verhältnis
 zwischen Noten, Barvorrat und Wechselbestand halten, daß die
Einlösbarkeit der Noten niemals gefährdet sei. |
Neben der Notenausgabe sollte die Bank hauptsächlich das Diskontund
 Lombardgeschäft betreiben und hierdurch der Bevölkerung. billigen
Kredit mit möglichst seltener Veränderung des Zinsfußes gewähren. Dem
Verwaltungsrat der Bank sagte Napoleon: „...... Vous devez &amp;crire en
lettres d’or dans le lien de votre assemblee ces mots: «Quel est le but
de la Banque de France? — D’escompter les credits de toutes les maisons
 de commerce de France ä 4 pour 100»“. Glücklicherweise hat sich
die Verwaltung nicht immer an diese Napoleonische Forderung gehalten,
in der richtigen Erkenntnis, daß das Bankwesen eines Landes sich nicht
mechanisch vom grünen Tisch aus regeln lasse,
50 Jahre freilich war die Bank in ihrer Diskontpolitik durch ein Gejetz
 aus dem Jahre 1807, das das Maximum ihres Zinsfußes auf 6%
lestsetzte, gehindert. Das Gesetz vom 9. Juni 1857 hob diese Schranke
wieder auf, und dem Ermessen der Bankverwaltung allein war es hinfort
anheimgegeben, den Zinsfuß im Diskont- und Lombardgeschäft zu bestimmen
 !). Der Gewinn, den die Bank aus einer Erhöhung des Zins-')

 Während der am Ende des Jahres 1857 herrschenden Börsenkrisis stieg
der Diskontsatz bis zu 10% in den Jahren 1861 und 1863 änderte er sich mehrjach
 und erreichte wieder 7%.