.. Benefices en addition au Capital . 2. 2.0.
Es sind dies, laut Gesetz vom 9. Juni 1857, Gewinne,
 die die Bank aus dem 6%, übersteigenden
Diskont erzielt hat. Durch Gesetz vom 17. November
 1897 erfolgte eine Änderung dahin, daß
von dem aus einer Erhöhung des Zinsfuß über 5%
hinaus entstehenden Gewinn diesem Fonds 1, dem
Staat 3/, zufallen sollen.
Röserves mobilieres . . * % ® ® 4 M
In diesem Posten sind enthalten: 1) ein Fonds von
[0 Millionen fr,, die nur angegriffen werden dürfen,
um erlittene Verluste zu decken oder die Verteilung
von 6%, Dividende zu ermöglichen; 2) die Re-3erven
 der mit der Bank von Frankreich fusionierten
 Departementsbanken in Höhe von 2 980750 fr.
und 9125000 fr. Agio von den 1857 emittierten
neuen Aktien.
Reserves immobilieres de la Banque .
Rö&amp;serve speciale
Sie’ ist gebildet (Dekret vom 24. Dezember 1871)
aus den erheblichen Einkünften, die die Bank
1870/71 aus ihren Geschäften mit der Staatsverwaltung
 erzielt hatte . 2.

3

3.
1.

8006146

22105750

1000000

.0n 8407444
Insgesamt 42510340

Während in den ersten Jahren des Bestehens der Bank die Regierung
sich jeglicher Einmischung in die Verwaltung des Instituts enthielt, bestimmte.
 das Gesetz vom 22. Mai 1806, daß das Staatsoberhaupt die
obersten Beamten der Bank, den Gouverneur und die beiden Vizegouverneure,
 zu emennen habe‘), So ist es bis zum heutigen Tage geblieben.
Die Rechte der Aktionäre sind äußerst gering: Nur ein kleiner
Teil darf an der im Januar stattfindenden Generalversammlung teilnehmen,
 nämlich die 200 Aktionäre französischer Staatsangehörigkeit, die
die größte Anzahl Aktien besitzen — in der Generalversammlung 1913

?) Napoleon sagte in der Sitzung des Conseil d’ Etat im März 1806: „La
Banque N’appartient pas seulement aux actionnaires, elle appartient aussi 4!’ Etat,
Puisqu'il Iui donne le privilege de battre monnaie. Je veux que la Banque soit
assez dans la main du gouvernement et n’y soit pas trop.“

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