von den Succursales abhängige „Bureaux auzxiliaires“ und 365 von den
Succursales oder den Bureaux auziliaires abhängige „Villes rattachees“,
Die Bureaux auxiliaires werden von einem „Chef“ geleitet. Sie üben
die gleichen Tätigkeiten aus, wie die Succursales. Nur hinsichtlich der
Diskontierung sind die Bureaux auxiliaires insofern beschränkt, als sie die
Wechsel erst durch das Diskontkomitee der Succursale, von dem das
Bureaux auziliaire abhängig ist, prüfen lassen müssen,
Die Tätigkeit der Zweiganstalten in den villes rattachees ist auf
1as Inkassogeschäft beschränkt.

3. Geschäftspolitik.
a) Notenpolitik,

Hinsichtlich der Notendeckung sagen die Satzungen der Bank von
Frankreich nur: Barvorrat und Wechselbestand müssen die sofortige Einlösung
 der Noten jederzeit gewährleisten, Die einzige Beschränkung
besteht in der Höhe der Notenemission.
Am 15. März 1848 war der Bank von Frankreich ‚ein Maximum des
Notenumlaufs in der Summe von 350 Millionen fr. gesetzt worden, Am
27. April 1848 aber bereits vermehrte sich die Summe um das Kontingent
 der mit der Bank von Frankreich fusionierten Departementalbanken,
das 102 Millionen fr. betragen hatte. Der den Noten im Jahre 1848 auferlegte
 Zwangskurs wurde ihnen 1850 bereits wieder genommen. Damit
 fiel auch die Maximalgrenze des Notenumlaufs weg,
In dem Kriegsjahr 1870 wurden die Noten zum zweiten Male mit Zwangskurs
 versehen, und gleichzeitig wurde wieder eine Grenze des höchst
zulässigen Notenumlaufs festgesetzt: 1,8 Milliarden fr, Zwei Tage später,
am 14. August 1870, wurde sie auf 2,4, am 29, Dezember 1871 auf
2,8, am 15. Juli 1872 auf 3,2 Milliarden normiert. Nach weiteren Erhöhungen:
 1884 auf 3,5, 1893 auf 4, 1897 auf 5, 1907 auf 5,8,
beträgt die Grenze seit 1912 6,8 Milliarden fr. Sobald diese Höhe annähernd
 erreicht war, wurde die Maximalsumme stets hinaufgeschraubt,
Französische Nationalökonomen erhoben warnend ihre Stimme, Leroy-Beaulieu
 schrieb seiner Zeit im Economist Francais: „Man erhöht den
Notenumlauf auf 5,8 Milliarden fr. Viele plädierten sogar für 6 und
7 Milliarden, Mit demselben Recht könnte man 10 Oder 15 oder 20
Milliarden fr. als die zweckmäßige Summe bezeichnen, Hat man sich in
Friedenszeiten an eine solche Summe gewöhnt, was soll dann in Kriegsoder
 Krisenzeiten werden?“

(ES