Die Noten der Bank von Frankreich sind, ebenso wie die Noten der
Bank von England und, seit 1910, der Deutschen Reichsbank, gesetzliches
 Zahlungsmittel. 1878 wurde der Zwangskurs aufgehoben.
Es waren an Banknoten im Jahre 1913 im Umlauf:
höchster Betrag (3. Februar) 6o22,1 Millionen fr,
niedrigster Betrag (25. August) 5360,5 » »
Durchschnittsbetrag 5665,3 ä »
Über die Notenstückelung gibt folgende per 24. Dezember 1913
aufgestellte Übersicht Aufschluß. An diesem Tage waren im Umlauf:
[5719848 Noten zu 1000 fr. = fr. ı 519 848 000
588229 500 »„ = „ 204 114 500
29798 632 . A = „ 2979863 200
18449 136 2 922 456 800
15189 379725
60804 I 216080
134597 » » 672 985
50 566 435 Noten ‚5718551200

&gt;

b) Diskontpolitik und Lombardgeschäft‘).
Die Bank von Frankreich disköntiert Wechsel, die 3 gute Unterschriften
iragen und nicht länger als 3 Monate laufen, Warrants, Schatzscheine
und unter gewissen Bedingungen auch Schecks, Die 3. Unterschrift kann
ev. durch Verpfändung von Aktien der Bank oder von Renten ersetzt
werden. Für ihren Fortfall ist heftig gekämpft worden. Um sie zu
erlangen, sagte man, sei oft die Intervention der Banken und Bankiers
erforderlich, und da diese durch eine Provision erkauft werden müsse,
würden die Diskontspesen verteuert.
Wer mit der Bank in Diskontverkehr treten will, muß zunächst an
den Gouverneur, bezw. den Direktor der Zweiganstalt, in deren Bezirk
er wohnt, einen schriftlichen Antrag stellen und in ihm Namen, Stand,
Gewerbe, Wohnort, Dauer des Unternehmens angeben und ein von 3
bekannten Personen ausgestelltes Zeugnis beifügen, das die Echtheit der
Unterschrift, sowie die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers bescheinigt.
Das Gesuch wird dem Diskontkomitee vorgelegt, das auch die jeweilig
eingereichten Wechsel, wie bereits erwähnt, zu prüfen hat.

*) S. a, Banque de France, Ses Operations a Paris et dans ses Succursales,
Paris 1913.

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