geben. Solche Gesetze sind öfters erlassen worden, und demgemäß hat die
Bank dem Staat hohe Vorschüsse gewährt. Seit 1897 ist das Darlehen,
das jetzt die Summe von 200 Millionen fr, erreicht hat, zinsfrei. Dazu
treten noch zeitweise Darlehen, die ebenfalls unverzinslich sind, so zurzeit
 5,4 Millionen fr., die der Staat als zinsfreie Vorschüsse den von
Überschwemmungen Betroffenen gewährt hat.
Für das Notenprivileg hat die Bank eine Stempelsteuer und seit 1897
noch eine weitere Vergütung an den Staat zu leisten: Eine Abgabe von
U 9 des Diskontertrages von der Notensumme, die durchschnittlich produktiv
 (metallisch nicht gedeckt) im Umlauf gewesen ist, mindestens jedoch
 2 Millionen fr, Fürs Jahr 1913 betrug diese Abgabe 13,6 Millionen fr,
Drittens erhält der Staat 3%/, des durch etwaige Erhöhung des Diskontsatzes
 über 5°% erzielten Gewinnes (siehe S. 153). Fürs Jahr z908 ist
diese Bestimmung zum ersten Male, allerdings in kleinem Maßstabe, in
Anwendung gekommen. Seit dem 1ı. Januar 1912 ist eine Abgabe zu
leisten, sobald der Wechseldiskont höher als 3! °% ist.
Große Dienste hat die Bank dem Staate vor allem 1870/71 erwiesen.
Prompt hat sie den Geldbedarf des Staates befriedigt, übertriebene Forderungen
 der Kommunarden aber geschickt zu verringern gewußt. Als die
Bank später Rückzahlung der bis auf ılj„ Milliarden fr. angewachsenen
Vorschüsse forderte, wurde ihr geantwortet, daß die von ihr an den Staat
gegebenen Gelder auch zu ihrem eigenen Schutze verwendet worden seien
und daher nur zur Hälfte zurückerstattet werden würden. Die letzte
Rückzahlung dieser Schuld erfolgte 1879.
Als Bank des Staates fungiert die Bank von Frankreich insofern,
als die Generaleinnehmer in Paris und in der Provinz die zeitweise nicht
benötigten Staatsgelder auf das Staatskonto (Compte courant du Tresor)
bei der Bank einzahlen. Die Zentralstellen verfügen über diese Summen
bis zur Höhe der ihnen eingeräumten Kredite, Die Ein- und Auszahlungen
auf diesem Konto betrugen 1913 13746, der Saldo am Jahresschluß
1913 403,4 Millionen fr. Diese Leistungen, sowie die Unterbringung von
Tresorscheinen, die Kuponzahlungen und die Einkassierung von Mandaten
 erfolgen gebührenfrei.

4. Der Bankausweis.
Jeden Donnerstag veröffentlicht die Bank ihren mit dem Mittwoch abschließenden
 Ausweis. Die Wiedergabe in den deutschen Zeitungen geschieht
 in folgender, etwas verkürzter Form, wobei die Ziffern der Vor-162

