die Kontinentalnoten, „revolutionary bills“ genannt, im Gegensatz zu
den „colonial bills“. Sie sollten zur Bestreitung der Kriegskosten dienen,
die der Kongreß, dem selber keine Mittel zur Verfügung standen, auch
von den Bürgern infolge des gänzlichen Daniederliegens des Handels
nicht eintreiben konnte. Ihre Verteilung erfolgte in der Weise, daß jeder
Bundesstaat einen im voraus genau bestimmten Betrag erhielt, für dessen
Einlösung er Sorge zu tragen hatte. Die Garantie hierfür übernahm
die Union.
In den ersten 18 Monaten hatten die Kontinentalnoten den gleichen
Wert, wie das Silbergeld. Bereits Ende (776 aber erhielt man für I
Silber-' 2 Papierdollar. Der Kongreß glaubte der Entwertung Einhalt tun
zu können, indem er, was er selber nicht tun durfte, in Januar 1777
den Einzelstaaten empfahl, die Kontinentalnote als gesetzliches Zahlungsmittel
 (legal tender) zu erklären. Trotzdem die Mehrzahl der Staaten
dieser Anregung Folge leistete, konnte der Entwertungsprozeß dieses einzig
 und allein auf dem Kredit der Union beruhenden Papiergeldes nicht
aufgehalten werden. Am Anfang des Jahres 1777 ist das Verhältnis von
Silber zu Papier = 1:4, am Ende des Jahres == 1:10. Wirkungslos
blieb die feierliche Erklärung des Kongresses im März 1779: Ein Zweifel
an die Redlichkeit der Staaten brauche nicht gehegt zu werden, würde
doch durch einen Treubruch die Ehre und Würde Amerikas vernichtet
und hiermit den Feinden des Landes Anlaß zur Freude gegeben werden.
Knapp 6 Monate nach dieser Erklärung, Anfang Septemher 1779, hatte
sich das Verhältnis derart zu ungunsten der Kontinentalnote verschoben,
daß man für ı $ Silber 20 # Papiergeld geben mußte. Im März 1780
war ı $ Silber = 40 und im Dezember 1780 = 75 #$ Papiergeld. Im
Februar 1781, als für etwa 360 Millionen $ Kontinentalnoten zirkulierten,
war das Verhältnis von Silber zu Papiergeld == 1 :500, und in Virginien
und Nord Carolina kurze Zeit darauf sogar == I:1000. Damit wurden
auch die Ende 1780 und bei Beginn von 1781 auf Empfehlung des
Kongresses von der Mehrzahl der Staaten, unter Aufhebung der legaliender
 Gesetze, angenommenen „scales of depreciation‘“ wertlos. Noch 1781
wurde die weitere Ausgabe von Kontinentalnoten eingestellt, und die
bisher emittierten wurden nicht eingelöst. Es war dies ein glatter Staatsbankerott.

Webster, der große Staatsmann und Kaufmann, urteilte über die
Kontinentalnote in seinen „Political Essays on the Nature and Operation
of Money“: „We have suffered more from this than from every other
mr

‚&amp; Obst. Banknolitik