mals übersteigen. Noten durfte die Bank innerhalb des gesamten Bundesyebietes
 ausgeben. Einer übermäßigen Notenausgabe war insofern eine
Grenze gezogen, als die Gesamtverbindlichkeiten der Bank, wobei jedoch
die Depositen außer Betracht blieben, das Stammkapital von 10 Millionen $
nicht überschreiten durften. Hinsichtlich der Notendeckung und einer
Barreserve bestanden keine Vorschriften. Die Geschäfte der Bank sollten
hauptsächlich in der Annahme von Depositengeldern, der Diskontierung
von Wechseln, der Gewährung von Lombarddarlehen und dem Edelmetallhandel
 bestehen.
Zur Zeit, als die Bank den Freibrief erhielt, war die Partei der Antiföderalisten,
 die eifersüchtig über jeden Rechtstitel der KEinzelstaaten
wachte und das Bankprivileg für ungesetzlich hielt — der Kongreß habe
nicht das Recht, Gesellschaften mit Körperschaftsrechten auszustatten —
in der Minorität. Zehn Jahre später aber wurde Jefferson, einer der
heftigsten Gegner der Bank, Präsident, Ihm folgte 1809 sein Freund und
Schüler Madison. Kurz vor dessen Ernennung ersuchte die Bankleitung
den Kongreß, ihr das Privilegium zu erneuern. In der am 2. März 1809
im Kongreß verlesenen, ‚vom Schatzsekretär ausgearbeiteten Denkschrift
wird gesagt, daß die Bank mit ihren 8 Filialen — Boston, New Vork,
Baltimore, Norfolk, Charleston, Savanna, Washington und New Orleans
— während ihrer ganzen Tätigkeit stets ein gutes Umlaufsmittel geboten
habe, das auf Wunsch jederzeit in Metallgeld eingelöst worden sei und
Jaher auch dauernd seinen vollen Wert behalten habe. Auch seien der
Regierung durch kostenfreie Verwaltung und Verwahrung von Staatszeldern.
 große Vorteile erwachsen. — In der Tat kann nicht geleugnet
werden, daß die Bank sich als Zentralnoteninstitut, wie als Kasseführerin
des Staates glänzend bewährt und dem Staate durch Gewährung von
Vorschüssen vorzügliche Dienste geleistet hat.
Gegen die Verlängerung des Privilegs wurde einmal geltend gemacht,
Jaß ein Bedürfnis für die Bank der Vereinigten Staaten nicht vorläge in
ainer Zeit, wo Handel und Wandel darniederlägen und bereits 88 Bankinstitute
 im Lande existieren, dann aber sei auch die Gründung der
Bank verfassungswidrig gewesen, und wenn man das Privileg verlängere,
mache man sich eines neuen Verfassungsbruches schuldig. Die Leiter und
Interessenten der einzelstaatlichen Banken, die durch die Konkurrenz der
mächtigen Zentralbank empfindlich geschädigt waren, schlossen sich der
Opposition aus leicht begreiflichen Gründen an, und so wurde tatsächlich
 das Privileg der Bank nicht erneuert.