Mit dem Aufhören der Bank der Vereinigten Staaten war insofern ein
großer Übelstand eingetreten, als es von nun an in das Belieben des
Schatzsekretärs und seiner Beamten gestellt war, zu bestimmen, welche
Banknoten die Staatskassen an Zahlungsstatt annehmen sollten, und Bestimmungen
 zu treffen, welchen Banken die Verwaltung und Aufbewahrung
der Staatsgelder anzuvertrauen wäre. Auch die Banken genossen vollständige
 Freiheit hinsichtlich ihrer Notenemission. Die natürliche Folge
war: Leichtfertige Notenausgabe ohne genügende Deckung. So hatte eine
im Jahre 1809 zusammengebrochene Bank nur einen Metallbestand von
86 $, gegenüber einem Notenumlauf von 648000 $.
Die Zahl der Staatenbanken und der Betrag der von diesen emittierten
Noten wuchs erheblich. Damit ging Hand in Hand eine Entwertung
der Noten, und das Greshamsche Gesetz: Das schlechte Geld verdrängt
das gute, also hier die Silber- und Goldmünzen, bewahrheitete sich auch
damals, In einigen Staaten erkannte man die Fehlerhaftigkeit dieses Systems
 und war bestrebt, Abhilfe zu schaffen: So erließ z. B. Pennsylvanien
1810 ein Gesetz, wonach Bankgeschäfte nur von eigens dazu inkorporierten
 Gesellschaften betrieben werden dürfen. Was war aber der Erfolg?
1812/1813 wurden 25, und in der nächsten Session sogar 37 Banken
in Pennsylvanien inkorporiert. Infolge des unglücklichen, die Handelsinteressen
 in hohem Maße gefährdenden Krieges wurde der Eintritt der
Krise beschleunigt: Im August 1814 konnten die Banken dem auf ihre
Kassen erfolgenden Ansturm nicht stand halten. Sämtliche Banken, mit
Ausnahme derjenigen von Neu-England, denen kurz zuvor angedroht
war, man werde, wenn sie nicht imstande wären, ihre Noten einzulösen,
die Direktoren und schuldigen Beamten streng bestrafen, mußten die
Einlösung ihrer Noten in Metallgeld verweigern, d. h. ihre Barzahlungen
einstellen, Der Hauptgrund lag in dem geringen Stammkapital und in
dem Fehlen einer Vorschrift hinsichtlich der Notendeckung. Die Banken
suchten auf jede Weise ihren Notenumlauf zu vermehren: Sie gaben
kleine Noten, bis zu 6 Cents (25 Pfennige) herab, aus und trafen Vorkehrungen,
 daß die Noten nicht sobald zur Einlösung präsentiert wurden.
Unter diesen Umständen fand ein Gesetzentwurf, der die Einrichtung
einer neuen Zentralbank vorsah, die Zustimmung des Kongresses. Durch
Gesetz vom 10. April 1816 wurde die zweite „Bank of the United
States“ mit einem zwanzigjährigen Privilegium inkorporiert. Die Bank,
die ihren Sitz wieder in Philadelphia hatte und am Anfang des Jahres
1817 in Tätigkeit getreten war, hatte 35 Millionen $ Kapital, eingeteilt
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