worden war, Noten auszugeben, sofern gewisse Normativbestimmungen
erfüllt sind:
Noten dürfen nur ausgegeben werden, nachdem zuvor in voller Höhe
'hres Nennwertes Sicherheit beim Finanzkontrolleur des Staates New
York, und zwar im Mindestbetrage von 100000 $$, hinterlegt worden ist.
Als Sicherheit waren Anleihen der Union und des Staates New York
shne weiteres verwendbar, Anleihen anderer Staaten mit Genehmigung
des Finanzkontrolleurs. Die Noten wurden von diesem unterzeichnet,
aumeriert und registriert und hatten alle das gleiche Aussehen. War eine
Bank nicht in der Lage, ihre Noten bei Vorzeigung einzulösen, so sollte
der Kontrolleur die deponierten Effekten verkaufen und den Betrag zur
Einlösung der Noten verwenden.
Die Vorschriften. über Notendeckung wurden 1844 dahin abgeändert,
daß nur Anleihen der Vereinigten. Staaten und des Staates New York
als genügende Sicherheit gelten sollten. Die Verschärfung war erfolgt,
weil die Noten der in der Zeit von '1839— 1844 zusammengebrochenen
26 free banks infolge der wenig Sicherheit bietenden "Pfandbriefe und
Obligationen nur mit 76%, d. h. für ı Dollar wurden nur 76 cents gezahlt,
eingelöst werden konnten. Im Jahre 1858 hatten das „New- Yorker System“
I2 Staaten angenommen, deren Bankkapital 53, und deren Notenumlauf
97 Millionen‘ $ betrug. Die New-Yorker Bestimmungen fanden zum Teil
insofern noch eine Verschärfung, als einige Staaten die Aktionäre für die
Verpflichtungen der Bank bis zu einer bestimmten Höhe haften leßen.
Den Notenumlauf sichern sollte auch das aus Schottland übernommene
‚Suffolk Redemption-System“, kurz „Suffolk-System“ genannt, das sich,
im Gegensatz zum safety fund system, aus freier Übereinkunft entwickelt
hatte. Die 1818 als Noten- und Depositeninstitut gegründete Suffolkbank
 in Boston fungierte als Einlösungsstelle für die Noten der Neu-England-Banken,
 die bei ihr einen Betrag von mindestens 2000 $ hinterlegt
 hatten. In der Regel wurde zweimal wöchentlich abgerechnet, d.h.
die Noten wurden ausgetauscht und der Saldo durch Hartgeld ausgezlichen.
 Der Vorteil dieses Saldierungsverfahrens bestand hauptsächlich
 in der Steigerung des Kredits der beteiligten Banken, deren
Noten nunmehr in allen Teilen der Vereinigten Staaten und von Canada
Zirkulationsfähigkeit erlangten, während die Noten der diesem Abrechnungsverfahren
 nicht angehörenden Banken außerhalb des Sitzes der Bank in
der Regel nur mit einem Disagio angenommen wurden. 1855 gelangten
100 Millionen $ Noten auf diese Weise zur Einlösung.