amerikanischen Banken abgespielt hat, und wie es sich in mittleren und
kleineren Instituten zum Teil noch heute abspielt, gibt uns James S. Gibvons!),
 dessen Ausführungen wir hier folgen. Zwei- oder dreimal wöchentlich
 treten die Direktoren zu einer Sitzung zusammen, Der Präsident er-5ffnet
 sie mit einer Schilderung der augenblicklichen Verhältnisse des
Instituts, z. B. „Die Lage der Bank ist zurzeit günstig, unsere Mittel sind
liquide; seit unserer letzten Zusammenkunft ist kein Wechsel unter Protest
 gegangen. Auch die allgemeine Marktlage kann nur günstig beurteilt
 werden.“ Darauf teilt der Präsident die Diskontanträge mit, die
seitens der Klienten und zum Teil auch von Nichtkunden der Bank vorliegen,
 z. B. „Der Betrag der uns heute zum Diskont angebotenen
Wechsel beläuft sich auf 450000 $. Unsere Mittel gestatten es, den
ganzen Betrag zu übernehmen.“ Dann werden die einzelnen Appoints
gemeinsam einer Prüfung unterzogen — z. B, „Hier ist ein Wechsel
unseres Kunden A. über 10000 #%, der von B. auf C. trassıert ist. Wer
ist in der Lage, über die Verhältnisse des B. und C. Auskunft zu er-:eilen?“
 usw. An größeren Plätzen, wo die Direktoren naturgemäß nicht
mehr die gleiche persönliche Fühlung mit der Klientele haben können,
wird die Einholung von Auskünften über die betreffenden Personen und
Firmen in vielen Fällen unerläßlich sein. .
Die Wechsel sind promissory notes, drafts oder bills of exchange.
Diese promissory notes (Handwechsel) sind meist „single name paper“,
d. h. sie tragen nur eine Unterschrift, seltener „double name paper“, sie
enthalten zwei Unterschriften, Die Solawechsel sind, da ihnen die leichte
Begebbarkeit des gezogenen Wechsels fehlt, eine schwere Last für das
amerikanische Kreditwesen, da sie die Banken zur Festlegung größerer
Beträge zwingen, mithin die Illiquidität fördern. Einen Diskontmarkt gibt
2 in den Vereinigten Staaten nicht. „Draft“ ist ein Wechsel, dessen
Aussteller und Bezogener an verschiedenen Orten wohnen, aber innerhalb
 der Vereinigten Staaten, Bill of exchange nennt man einen auf ein
iremdes Land gezogenen Wechsel,
Verboten ist den Nationalbanken, einer einzelnen Person, Körperschaft,
 Gesellschaft oder Firma, einschließlich der Forderungen an mehrere
Mitglieder einer Gesellschaft oder Firma, mehr als 10° ihres Grundkapitals
 zu leihen und verboten ist ihnen ferner. als Bodenkreditinstitute

1) The Banks of New York, their dealers, the clearing house and the panic
»f 1857, New York 1872. S. 28£.