Für die Bundesreservebanken ist ein Mindestkapital von je 4 Milionen
 ®, eingeteilt in Aktien zu je 100 $, festgesetzt worden. Es wird
in der Weise aufgebracht, daß jede Nationalbank sich an der in ihrem
Bezirk liegenden Federal Reserve-Bank mit 6° ihres Eigenkapitals plus
ihrer Reserven beteiligt, und zwar ist die Hälfte hiervon innerhalb von
6 Monaten, der Rest später, bei Verlangen zu zahlen, Alle Zahlungen
sind in Gold oder Goldzertifikaten zu leisten. Genügen die Zeichnungen
seitens der Banken auf die Aktien einer oder mehrerer der Bundesreservebanken
 nach Ansicht des Organisationskomitees nicht zur Beschafung
 des erforderlichen Kapitals, so soll auch eine öffentliche Subskription
erfolgen. Den etwa noch verbleibenden Rest übernehmen die Vereinigten
Staaten. Keine Person, offene Handelsgesellschaft oder Korporation —
ausgenommen die Mitgliedsbanken des Distrikts — darf jemals mehr als
25000 $ Nennwert des Aktienkapitals einer Bundesreservebank zeichnen
»der besitzen,
Die Aktionäre jeder Bundesreservebank haften einzeln in gleicher Weise,
nach dem Verhältnis ihres Aktienbesitzes, für alle Kontrakte, Schulden
and Verpflichtungen einer Bank außer mit den gezeichneten Summen
noch weiterhin in Höhe des Nennwertes ihrer Subskription, d. h. also
ss besteht Haftpflicht für den doppelten Betrag des Aktienbesitzes.
Keine Bundesreservebank darf irgendwelche Geschäfte betreiben, sofern
sie nicht vom Kontrolleur der Umlaufsmittel ermächtigt worden ist, in
Gemäßheit dieses Gesetzes ihre Tätigkeit zu beginnen; ausgenommen
sind nur solche Geschäfte, die mit der Organisation zusammenhängen
oder ihr notwendigerweise vorausgehen müssen.
Die Verwaltung jeder Bundesreservebank erfolgt durch 9 Personen:
3 Mitglieder werden von den Aktionärbanken — das sind in der Hauptsache
 Nationalbanken, aber auch Staatenbanken können Mitglieder werden —
gewählt und gelten als ihre Vertreter, 3 Mitglieder sollen in dem betreffenden
 Distrikt praktisch im Handel, in der Landwirtschaft oder im
Gewerbe tätig sein, und 3 Mitglieder werden vom Bundesreserverat ernannt,
 Eins von diesen 3 letzten Mitgliedern wird vom Bundesreserverat
zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats bestimmt.
Die Tätigkeit der Reservebanken besteht, neben Führung der Regierungskassengeschäfte,
 in der Annahme von Depositengeldern, dem
Handel von Goldbarren und Goldmünzen, Effektengeschäften usw. Diskontieren
 darf eine Bundesreservebank trockene und gezogene Wechsel,
die das Giro einer ihrer Mitgliedsbanken tragen und wirklichen kauf-‚3

 Obst, Bankpolitik.

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