9. die allgemeine Aufsicht über die Bundesreservebanken auszuüben;
r0. Nationalbanken auf ihren Antrag, sofern dadurch Staats- oder
Ortsgesetze nicht verletzt werden, die Übernahme von Posten als Treuhänder,
 Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter usw. zu gestatten;
1. soweit es zur Führung der Geschäfte des Bundesreserverates
nötig erscheinen mag, Vertreter, Sachverständige, Gehilfen, Bureau- und
anderes Personal zu verwenden. Alle Gehälter und Gebühren sollen
vom Bundesreserverate im voraus festgesetzt und in der gleichen Weise,
wie die Gehälter seiner Mitglieder gezahlt werden,
Kraft seines Aufsichtsrechtes über sämtliche Mitgliedsbanken
 und infolge seiner Befugnis, die Reservebestimmungen
für alle Systembanken zu suspendieren, besitzt der Bundesreserverat
 eine weit größere Machtvollkommenheit als ‚die
Direktion jeder Zentralnotenbank der Welt.
Nach dem Muster des Zentralausschusses der Deutschen Reichsbank
besteht ein beratender Ausschuß, der Bundesbeirat. Er hat so viele
Mitglieder, als Bundesreserve-Distrikte bestehen. Jede Bundesreservebank
bestimmt jährlich durch ihren Aufsichtsrat aus ihrem eigenen Distrikt ein
Mitglied für den Beirat; die ihm zu gewährende Entschädigung und Vergütung
 setzt der betreffende Aufsichtsrat mit Zustimmung des Bundesreserverates
 fest.

Der Bundesbeirat hat sich mit dem Bundesreserverat über allgemeine
Geschäftsbedingungen ins Einvernehmen zu setzen, in Angelegenheiten,
für die der Bundesreserverat zuständig ist, mündlich oder schriftlich Vorstellungen
 zu machen, und endlich soll er sich Berichte geben lassen und
sich in Fragen der Diskont- und Notenpolitik gutachtlich äußern.
Die Sitzungen des Beirats erfolgen in Washington, und zwar mindestens
 viermal im Jahre, auf Einberufung vom Bundesreserverat. Doch
steht es dem Beirat frei, selbst weitere Sitzungen in Washington oder
anderswo einzuberaumen und den Gegenstand der Tagesordnung festzusetzen.
 Zur Beschlußfassung ist Majorität der Mitglieder erforderlich.
Das Ziel der Notenreform ist die Einführung bankmäßig gedeckter
Noten, der Bundesreservenoten, Die Garantie bilden nicht mehr
Staatsanleihen, sondern eine Goldreserve, Wechsel, Konnossemente usw.
Die Herstellung und Ausgabe der Noten erfolgt durch den Federal Reserve
 Board, der sie bei den Unterschatzämtern zur Verfügung hält. Die
neuen Noten heißen Federal Reserve Notes und sind direkte Verpflichtungen
 der Vereinigten Staaten. Sie sollen von allen Mitgliedsbanken,
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