Reservebanken, sowie von allen Regierungskassen in Zahlung genommen
werden, und sie sind jederzeit auf Verlangen rückzahlbar, entweder in
Gold beim Schatzamte der Vereinigten Staaten oder in Gold und sonstigen
 gesetzlichen Zahlungsmitteln bei allen Reservebanken.
Eine Maximalhöhe der auszugebenden Noten ist nicht festgesetzt. Hinsichtlich
 ihrer Deckung besteht die Vorschrift, daß die Bundesreservebanken
 in Höhe der empfangenen Noten diskontfähige Wechsel hinterlegen;
 auch über den Nominalbetrag der auszugebenden Noten hinaus
kann der Bundesreserverat noch Sicherheit verlangen. Jede Bundesreservebank
 muß folgende Reserven halten:
1. Gegen ihre umlaufenden Noten 40° in Gold, von denen 5%
beim Schatzamt, zwecks Einlösung der etwa dort präsentierten Noten zu
hinterlegen sind. Da zu dieser Golddeckung noch die 100% ige bankmäßige
 Deckung (Diskonten) kommt, so ist die Sicherheit noch größer
als bei den europäischen Notenbanken.
2. Gegen ihre sonstigen Verpflichtungen 35% in Gold oder gesetzlichen
 Zahlungsmitteln, d.h. also die 40°%,ige Notendeckung ist nicht
in die Deckung von Depositen einzurechnen.
Die Noten werden in Abschnitten zu 5, 10, 20, 50 und 100 $ ausgegeben.

_ Die Zurückziehung der bisherigen Noten geschieht in folgender
Weise: 2 Jahre nach Erlaß des Gesetzes von 1913 und jederzeit während
 eines Zeitraumes von 20 Jahren kann jede Mitgliedsbank. die ihre
umlaufenden Noten ganz oder teilweise zurückzuziehen wünscht, beim
Schatzamt der Vereinigten Staaten einen Antrag stellen, für ihre Rechnung
 zur Sicherung der. zur Zurückziehung bestimmten Noten hinterlegte
United States Bonds zu pari plus Zinsen zu verkaufen.
Der Bundesreserverat kann die Bundesreservebanken veranlassen, die
Staatsanleihen zu kaufen, jedoch in keinem Jahre mehr als für 25 Millionen
 $. Auf Grund dieser Anleihen dürfen dann die Bundesreservebanken
 einen ihrem Nennwerte gleichen Betrag von „Circulating Notes“
ausgeben, die denselben Bedingungen unterliegen, wie die Noten der bisherigen
 Nationalbanken.
Ob von diesem Recht weiter Gebräuch gemacht werden wird, steht dahin,
da es den Reservebanken freigestellt wird, die erworbenen 2° igen United
States Bonds beim Schatzamt umzutauschen, zur Hälfte in 3°% ige auf
Gold lautende Schatzscheine der Vereinigten Staaten mit einjähriger Laufzeit,
 und zur Hälfte in 3%, ige, nach 30 Jahren auf Gold lautende Bonds,

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