3. Noten, für die volle Bardeckung besteht. Ihr Betrag ist natürlich
keiner Grenze unterworfen,
Man hat, zuerst geschah es durch Macleod, Öfters gesagt, in dem
englischen System der Notendeckung seien zwei Prinzipien vereint:
die Currency-Theorie, die für jede in den Verkehr gegebene Note volle
Deckung fordert, und das von John Law in Anwendung gebrachte System,
 das Deckung der Noten durch Staatspapiere gestattet. Eine Verknüpfung
 dieser beiden Systeme war wohl aber von Sir Robert Peel
nicht beabsichtigt. Er sowohl, wie Lord Overstone, hielten es vielmehr
für zweckmäßig, einen bestimmten Betrag Noten zu emittieren, von dem
man annahm, daß er, weil zu Zahlungsausgleichungen erforderlich, sich
dauernd im Verkehr halten werde. Adolph Wagner!) sagt von diesem
System, „die berechtigte Entwickelung des ganzen modernen Bankwesens,
namentlich auch der Depositenbank, ignoriert und vergißt, daß es sich
bei Banknoten und Depositen nicht um die rechtliche Möglichkeit der
Rückforderung, sondern um die tatsächliche Wirklichkeit handelt“.
In die Praxis umgesetzt wurde dieses System der direkten Kontingentierung
 1844 in England durch die Peelsche Bankakte. Sind zu viel
Noten im Verkehr, so werde, sagte man, das Gleichgewicht von Angebot
und Nachfrage im Zahlungswesen gestört, und an den Krisen sei insonderheit
 die große Notenemission schuld, Man ist hierbei von der auch noch
heute viel vertretenen Ansicht ausgegangen, die Hauptaufgabe der Zentralbank
 des Landes bestehe in der Kreditgewährung, und um allen berechtigten
 Kreditansprüchen zu genügen, setze die Bank Noten in den Verkehr,
 verfahre nach der Papiergeld- und Banknoten-Lehre, wie sie Mephisto
im Faust den Räten der Krone anpreist: „Es fehlt an Geld, nun gut, so
schaff” es denn“.
Die Notenbank, bezw. der Staat, darf aber nicht die .Notenemission
nach den Krediten, sondern muß umgekehrt die Kredite nach der ihr
aus der Notenemission und aus anderen Quellen zuströmenden Geldern
bemessen. Würde die Bank alle Kreditansprüche dadurch befriedigen, daß
sie die Notenpresse in Bewegung setzt, so würde damit, sagt Bendixen?)
zutreffend, „ein Zustand geschaffen, den man als Falschmünzerei des
Staates bezeichnen könnte, mit den naturnotwendigen Folgen der Preissteigerung
 und Geldentwertung“.

1) System der Zettelbankpolitik, a, a, O. S. 241.
%) Das Wesen des Geldes, Leipzig 1908, S. 35.