beträgt, so könnte man einfacher sagen: Alle über 300 Millionen Rubel
hinaus ausgegebenen Noten müssen voll gedeckt sein.
In Finnland darf die Finnlands Bank 50 Millionen Marca ungedeckte
 Noten ausgeben. Alle darüber hinaus in Umlauf gesetzten Noten
müssen voll gedeckt sein. Als Valuta wird aber hierbei nicht nur die
metallische Kassa der Bank, sondern auch jede leicht einziehbare Forderung
 gerechnet,

b) Das amerikanische (New Yorker) System,
Das amerikanische System (Deckung der Noten durch Anleihen)
bietet in normalen Zeiten den Gläubigern wohl die Gewähr, bei einem
Zusammenbruche der Emissionsbank Befriedigung zu erhalten. Kommen
aber in bewegten Zeiten große Posten von United States Bonds, die als
Notendeckung gedient haben, an den Markt, und steht ihnen keine entsprechende
 Nachfrage gegenüber, so werden sie überhaupt nicht oder
nur mit großen Opfern zu veräußern sein, Auch in kritischen Zeiten wird
durch die Bestimmungen des Nationalbankgesetzes wohl eine endliche,
nicht jedoch eine augenblickliche Sicherheit gewährt. Ein gutes Notensystem
 soll aber höheren Anforderungen genügen: Die Vorsichtsmaßregeln
müssen derart sein, daß der Noteninhaber jederzeit und unter allen
Eventualitäten damit rechnen kann, daß die Noten in Währungsgeld umgetauscht
 werden.
Die Notenausgabe in den Vereinigten Staaten ist nicht nach wirtschaftlichen
 sondern nach fiskalischen Grundsätzen geregelt. Ist der Kurs für
Bonds niedrig, so füllen die Banken ihre Bestände auf und erhöhen die
Notenemission. Im umgekehrten Falle tritt oft eine Begrenzung ein. Da
dem Notensystem der Anschluß an das Wirtschaftsieben fehlte, konnte
es sich seinen Forderungen nicht fügen. Das Kreditsystem ist nicht
elastisch. Es fehlt eine zentrale Instanz, die den Geldumlauf in normalen,
wie in kritischen Zeiten reguliert und im Notfalle helfend eingreift, so daß
die Krisen bereits im Keime erstickt werden. Das Gesetz von 1913 wird
dazu beitragen, das amerikanische Bankwesen elastischer zu gestalten,
In anormalen Zeitläufen konnten die amerikanischen Notenbanken niemals
 der Forderung gerecht werden, die der französische Finanzminister
Mollien in seiner „Note du Hävre“1) aufstellt: „Eine Bank muß stets

1) Note expediee du Hävre le 29. Mai 1810 A la Banque de France par ordre
de S. M. l’Empereur, et par l’entremise de M, le Comte Mollien, Ministre du
Tresor. Siehe L. Wolowski, la question des banques, Paris 1864. S. 83.

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