bereit sein, in irgend welchem Augenblick liquidieren zu können, in erster
Linie den Inhabern ihrer Noten gegenüber durch Realisation ihres Portefeuille
 .... Um niemals aufzuhören, muß eine Bank jeden Augenblick
auf eine Liquidation gefaßt sein.“ Insofern war die Ende 1913 erfolgte
Neuregelung von größter Bedeutung für das amerikanische Wirtschaftseben.

In Japan war im Dezember 1873 das Notenbankwesen nach amerikanischen
 Muster geregelt worden!): Die nach dem Nationalbank-Gesetz
zu gründenden Banken sollten zunächst 60° ihres angesammelten
Kapitals in Kurantgeld beim Finanzministerium deponieren. Dafür erhielten
 sie in gleichem Betrage japanische Staatschuldscheine und gegen
deren Hinterlegung den gleichen Betrag in Noten, die die Bank als
Betriebskapital in Umlauf bringen sollte, Als Notendeckung soliten die
restlichen 40° ihres Kapitals dienen, die die Bank in Goldmünzen halten
mußte. Auf Grund dieses Gesetzes wurden zunächst 4 Nationalbanken
arrichtet, deren Tätigkeit aber den erwarteten Hoffnungen keineswegs
antsprach.
Ein neues Nationalbank-Gesetz von 1876 hob die Verpflichtung, die
Noten in Gold einzulösen, auf und erleichterte die Gründung von Notenbanken.
 Gegen Hinterlegung von Staatpapieren erhielt jede Bank vom
Finanzministerium Noten in Höhe von 80° ihres Kapitals. Die Noten
mußten zu 25% in Landeswährung (Papiergeld) gedeckt sein und besaßen
 Zwangskurs, Ende 1879 bestanden bereits 153 Nationalbanken
mit einem Kapital von 40,6 und einen Notenumlauf von ca. 32 Millionen
 Yen, Ihren Hauptzweck, das Papiergeld durch Noten zu ersetzen,
konnten diese aber nicht erfüllen, „Als Notenbanken ‘haben sie nichts
anderes geleistet, als zur Vermehrung der Umlaufsmittel beizutragen, wodurch
 damals eine große Valutaverminderung des Währungsgeldes veranlaßt
 wurde?).“ Man erkannte in Japan, daß die wichtige Aufgabe, das
Zahlungswesen des Landes zu regulieren und den Geldverkehr zu er-'eichtern,
 nur durch eine Zentralbank erfolgen könne und ‘führte, im
Gegensatz zu den Vereinigten Staaten von Amerika, das für richtig Erkannte
 auch durch. 1882 entstand die Bank von Japan, 1884 erhielt
sie das Recht der Notenausgabe. Die Nationalbanken wandelten sich in
Privatbanken um, und ihre Noten hörten 18090 auf, gesetzliches Zahlungsmittel
 zu sein.

?) 5. Kanju Kiga, Das Bankwesen Japans. Leipzig 1904. S. 31.
%) Kiga, a. a. O0. S. £9.