c) Das französische System.
In England und Deutschland ist die Summe der nicht durch bares
Geld oder Gold gedeckten Noten festgelegt. Der Ausgabe ungedeckter
Noten ist ein Riegel vorgeschoben, der in England unbeweglich, in Deutschland
 elastisch ist. Die Bank von Frankreich hingegen kennt nur eine
einzige Grenze für ihre Notenausgabe, das ist die absolute Summe ihrer
Noten, die, wie wir gesehen haben, nach und nach erhöht worden ist
und jetzt den stattlichen Betrag von 6,8 Milliarden fr. erreicht hat,
Ob und wie diese Noten Deckung finden, ist dem Ermessen der Verwaltung
 der französischen Zentralnotenbank überlassen. Ihre verantwortungsvolle
 Aufgabe wird ihr dadurch allerdings sehr erleichtert, daß Frankreich
2in kapitalreiches Land ist, daß die an die Bank gestellten Kreditansprüche
 verhältnismäßig gering sind — was zum Teil seinen Grund darin
hat, daß sie nur Wechsel mit drei Unterschriften diskontiert — und daß
in. der Bevölkerung eine große Vorliebe für Banknoten besteht. Eine unvorsichtige
 und untüchtige Bankverwaltung kann mit dem französischen
System, das ihr weitgehendste Vollmacht gibt, großes Unheil anstiften,
Eine absolute Fixierung der Noten finden wir ferner bei den Privataotenbanken
 in England und Wales. Als deren Kontingent durch
das Peelsche Bankgesetz festgestellt worden ist, hat als Maßstab der
Notenumlauf gedient, den die Banken 12 Wochen vor dem 27. April 1844
im Durchschnitt gehabt hatten. Diese Banken dürfen mehr Noten als
ihnen zugeteilt sind auch dann nicht ausgeben, wenn dafür volle Barleckung
 bestehen würde.
Auch das deutsche Bankgesetz vom 14. März 1875 begrenzt die Notenhöhe
 für die deutschen Privatnotenbanken. Hiernach beträgt die
Maximalgrenze der auszugebenden Noten für die
Bayerische Notenbank = 70000000 M
Württembergische Notenbank 25714285
Badische Bank 27000000
Für diese Institute und für die Sächsiche Bank, der eine Maximalzumme
 nicht gesetzt ist, finden aber noch die Bestimmungen betreffs Dritteldeckung
 und Notensteuer Anwendung,

d) Das deutsche (kontinentale) System.
Das deutsche System hat mit dem englischen System gemeinsam,
daß die ungedeckte Notenmenge ziffernmäßig fixiert ist, aber es ist keine
starre, unverschiebbare Grenze: Gegen Entrichtung einer 5° igen Noten-214

