steuer kann das Notenkontingent überschritten werden, es besteht also
aine indirekte Kontingentierung. Man erkannte damit an, daß die
Kreditansprüche zu verschiedenen Zeiten nicht gleich groß sind, der
Notenumlauf deshalb elastisch sein müsse, und hoffte andererseits, daß
die Steuer eine übermäßige Vermehrung des ungedeckten Notenumlaufs,
mißbräuchliche Notenausgabe verhüten werde, indem die Notenbanken
Jen Diskont heraufsetzen würden, sobald sie in die Notensteuer kämen,
Über die Nützlichkeit dieses Systems der Kontingentierung und Notensteuer
 hat man bei Schaffung des Bankgesetzes lange gestritten. Während
Lasker sehr für dieses System eintrat, konnte sich Bamberger für die
[dee nicht erwärmen, „Man kann mit der Kontingentierung selig werden,
man kann aber auch ohne Kontingentierung selig werden“ — mit diesem
Worten charakterisierte er einmal seine Stellungnahme zu dem Projekt.
Da er aber das System für die zahlreichen Privatnotenbanken nützlich
hielt und eine verschiedene Behandlung der Reichsbank und der Privatnotenbanken
 böses Blut erregt hätte; stimmten er.und seine Freunde dem
Kontingentierungs- und Besteuerungsvorschlage zu. Der preußische Finanzminister
 Camphausen hoffte von dem System, daß es eine gute Steuerquelle
 für das Reich sein werde.
Andere erblickten und erblicken in der Überschreitung der Kontingentszrenze
 ein Warnungssignal für die Geschäftswelt. „Die Bank soll hier-Jurch“,
 sagt Kaemmerer in seiner Schrift «Reichsbank und Geldumjauf»,
 „gezwungen werden, bei Erreichung solcher Grenze Halt zu machen,
‚esp. ein weithin sichtbares Warnungssignal zu geben, die Unternehmungslust
 einzudämmen.“ Auch 1899, als das Bankgesetz zum zweiten Male
arneuert wurde, sah man in der Kontingentierungsvorschrift insofern. einen
Vorteil, als die „Überschreitung der Kontingentsgrenze stets eine Art
Warnungssignal für die Geschäftswelt sei und für diese die notwendigen
Diskonterhöhungen leichter verständlich mache‘,
Am Anfang des Jahres 1874 belief sich die Gesamtsumme der in
Deutschland zirkulierenden Noten auf 1353 Millionen M, denen eine
Metalldeckung von etwa 68° gegenüberstand, Nach vollkommener Einführung
 der Goldwährung schätzte man den Notenumlauf auf 1000 Millionen
 M. Das steuerfreie Gesamtkontingent wurde anfänglich auf 385
Millionen M festgesetzt. Davon entfielen auf die Reichsbank 250, auf
die übrigen deutschen Notenbanken zusammen 135 Millionen M. Da
man den künftigen Notenumlanf weit unterschätzt hatte, erschien auch
das steuerfreie Notenkontingent zu niedrig. Besonders unzureichend hatte

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