1% 0 ermäßigt. Dies gilt jetzt indessen nur für das Kontingent von
708 Mill. L. Die weiteren 207 Mill. L (bis 1115 Mill. L) werden von
siner erhöhten Steuer betroffen, die sich zwischen einem Drittel der Bankrate
 und der vollen Bankrate hält. Überschreitet der Notenumlauf auch
noch diese erweiterte Grenze, so wird er von einer besonderen Steuer
von 71%, betroffen. Noten, die gegen volle Golddeckung ausgegeben
 wurden, sind steuerfrei, Für die Banca d’Italia ergibt sich somit
 folgendes Ausgabeverhältnis: 1. 660 Mill. L_ Noten mit 40°% Deckung;
2. unbegrenzte steuerfreie Ausgabe gegen volle Metalldeckung; 3. 150 Mill. L
mit 40°% Reserve bei beweglicher und steigender Steuer; 4. unbegrenzte
Ausgabe gegen 71% Steuer).
Die Banken sind verpflichtet, dem Staat auf Verlangen einen Vorschuß
 bis zu 125 Mill. L gegen Hinterlegung von Staatspapieren, verzinslich
 mit 1'/,°%, zu gewähren. Die dagegen ausgegebenen Noten
aleiben steuerfrei.
Bendixen?) sagt, daß die von den Notenbanken erteilten Kredite
mit Geldern zu erfolgen hätten, die „verkaufsreife Konsumgüter“ repräsentieren.
 Deren Verbriefung sei der Warenwechsel. „Sind die Warenwechsel
 geeignet, als Unterlage für klassisches Geld zu dienen, dann sind
sie es unbeschränkt, ohne Rücksicht auf ihre Qualität und auf etwa daneben
bestehende Gelddeckung; sind sie es nicht, dann ist auch die kleinste
Notenemission auf Grund von Warenwechseln ohne . volle Golddeckung
ein Fehler der Goldpolitik,“ Paul Bonn®) will, um eine etwaige Suspendierung
 des Bankgesetzes in kritischen Zeiten zu verhüten, daß bei Erreichung
 eines Bankdiskonts von etwa 8% für jedes weitere Prozent die
Minimaldeckung sich um 2°, automatisch vermindere. Ein Vorschlag, der
für den Fall der Not akzeptabel ist.
[m allgemeinen aber muß die Forderung gestellt werden, Sorge zu
treffen, daß der Sicherheitskoeffizent von 33 !/;°/, stets innegehalten werden
kann. Dies schulden wir nicht nur uns, sondern auch dem Ansehen der
leutschen Währung im Auslande.
Mindestens 1 der ausgegebenen Noten muß durch „kursfähiges deutsches
 Geld, Reichskassenscheine, Gold in Barren oder durch ausländische
Münzen, das Kilogramm fein zu 2784 M berechnet“, gedeckt sein. Das
Bankgesetz legt der Reichsbank zwar nur die Verpflichtung auf, jede an

1) S. Saling’s Börsenpapiere. Teil I. Berlin 1913, S. 195,
* Das Wesen des Geldes, Leipzig 1908, S. 35.
3 Frankfurter Zeitung vom ıe, Mai 1908.

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