ihren Kassen präsentierte Note in „kursfähigem deutschen Gelde“ zu
zahlen, und dazu gehören ja auch die Silbermünzen und die Reichskassenscheine.
 In dem Münzgesetz aber heißt es, daß niemand verpflichtet
ist, mehr als 20 M in Silbergeld anzunehmen, und zur Annahme von
Reichskassenscheinen, die durch nichts gedeckt sind und einzig und allein
 auf den Kredit des Reiches beruhen, kann überhaupt niemand geaötigt
 werden.
Am 31. Dezember 1907 besaß die Deutsche Reichsbank:

M 96407327 Gold in Barren oder in ausländischen Münzen,
»„ 401 293 580 Gold in deutschen Münzen.
Summa M 497 700 907.

Sie ‚hatte ferner in ihrem Bestande:
M 25448865 in Talern
„ 181181337 in Scheidemünzen
»„ 75442280 in Reichskassenscheinen
Summa M 282072 482 nicht Golddeckung
„ 497700 907 Golddeckung
M 779773 389.
Der Notenumlauf betrug M ı 885921 030.
Die Noten waren nach Vorschrift des Bankgesetzes zwar mit 41,5,
durch Gold jedoch nur mit 26% gedeckt. Zu berücksichtigen ist weiter,
daß die Notendeckung gleichzeitig auch die Deckung für die Girogelder
ist. Ende Dezember 1907 war die Deckung für die Noten allein bis auf
41,5%, für die Noten und die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten
 zusammen bis auf 20,5%, gesunken.

Deckung durch Metall und Reichskassenscheine.

Jahresdurchschnitt

97 | 1900
894 | 1897

{in Prozenten)

z007 | 1912 | 1913

1902

ür die Noten . . . -
für die Noten und Depno-92.40

 | 80,27 151,77 |72,47 | 57,03 | 67,54 | 68,98

162,59 [55,97 149,48 | 50,21 | 40,98 | 48,14 | 5:43
i i nde
Die Schwankungen zwischen bestimmten Terminen zeigt folge
Übersicht:

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