Deckung (in %%,)

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für die Noten . . . .
für die Noten und Depositen
 ‚2.0.0.0, [53,4 | 52,5 | 48,6 | 53,7 | 58,8 | 62.2 | 59,3
Im Jahre 1875, als das Bankgesetz erlassen wurde, konnte man nicht
annehmen, daß der Wert der Silbermünzen einst um mehr als 50% sich
vermindern und daß von den Reichskassenscheinen die Hälfte und mehr
sich in den Kassen der Reichsbank befinden werde. Als im September
1907 die Reichsbank etwa drei Viertel aller Reichskassenscheine bei sich
angesammelt‘ hatte, während in den Jahren 1897—1905 nur durchschnittlich
 ein Fünftel in ihrem Besitz war, plädierte ich für eine Änderung
 der Deckungsvorschrift des 8 17 des Bankgesetzes!). Ein Papiergeld,
las selbst keine Deckung hat, soll nicht als Deckung für Banknoten, vor
allem nicht in solcher Höhe dienen, und ich bin nach wie vor der Ansicht,
 man solle ungedeckte Reichskassenscheine überhaupt nicht
oder nur bis zu einem mäßigen Betrage, etwa bis zu 20 oder
25 Millionen M, als Notendeckung gelten lassen.
Die Reichskassenscheine in großen Summen bei sich anzusammeln,
fällt der Reichsbank bei ihrem weitverzweigten Zahlungsverkehr nicht
schwer. Werden kleine Scheine gefordert, so gibt sie ihre eigenen Noten
zu 20 und 50 M, Reichskassenscheine aber gar nicht oder nur in kleinen
Posten. Ihr Status erleidet dadurch aber eine nicht unwesentliche Verschiebung:
 Für jede bei ihr ruhende Million Reichskassenscheine darf sie
den dreifachen Betrag in ihren eigenen Noten ausgeben. Besteht für
die Noten der Reichsbank nur eine Deckung von 331% -— tatsächlich
ist dieses Minimum ja noch nicht erreicht worden —, so sind bei einem
Bestande von 82,5 Millionen M Reichskassenscheinen, wie ihn die
Reichsbank durchschnittlich im Jahre 1907 besaß, 247,5 Millionen M
Banknoten durch diese Reichskassenscheine gedeckt. Da aber für die
Reichskassenscheine eine Metalldeckung nicht besteht, so sind 247,5 Millionen
 M tatsächlich ungedeckt. Wenn die Bank Reichskassenscheine aufspeichert
 und dadurch ihren eigenen kleinen Noten eine bessere Aufnahme
sichert, so ist sie deswegen selbstverständlich nicht mit einem höheren
Betrage in der Notensteuer, da das Mehr der ausgegebenen Noten durch
die Reichskassenscheine kompensiert wird,
1) S. meinen Aufsatz in Nr, 473 des Berliner Tageblatt vom 17, September 1907.

72,22 71,41 161,95 || 74,0

83.10 | 92,35 | 82,08

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