der Nachfrage nach kleineren Papierwertzeichen, so wurde ausgeführt, sei
bei der steigenden Bevölkerungszahl und der fortschreitenden wirtschaftlichen
 Entwickelung Deutschlands auf immer größere Schwierigkeiten gestoßen
 und schließlich unmöglich geworden. Da der Ausgabe unfundierten
Papiergeldes über die gesetzlich festgelegte Summe von 120 Millionen M
hinaus Bedenken entgegenstehen, so müsse dem Mangel an kleinen Papierwertzeichen
 durch die Ausgabe von Reichsbanknoten in Wertabschnitten
von 50 und 20 M abgeholfen werden. Bestand tatsächlich ein Bedürfnis
nach kleinen Banknoten? Der Jahresdurchschnitt des Vorrates der Reichsbank
 an Reichskassenscheinen betrug:

in Millionen M
(Q00: 22,96
[901: 24,78
1902: 26,42
10903: 27,12
1904: 26,01
1905: 26,15
1006: 236,22

in Millionen M
1907: 82,50
1908: 67,11
(909: 67,28
1910: 64,29
1911: 55,75
1912: 39,12
[QI3: 232,15

Wenn 1900—1905 durchschnittlich 25%, der Reichskassenscheine sich
m Besitz der Reichsbank befanden, so kann ein Mangel nur zeitweise
bestanden haben und hätte sich durch zweckmäßigere Verteilung der
Reichskassenscheine zwischen den einzelnen Bankanstalten und häufigere
Verwendung von Schecks zu Sendungen wahrscheinlich überhaupt beseitigen.
 lassen.
Die Handelskammern, die dauernd Eingaben betreffs Vermehrung der
‚O-Mark-Stücke gemacht haben, empfahlen bis zum Jahre 1905 nur in
zwei Fällen die Ausgabe von Kassenscheinen im Betrage von 10 M als
Mittel zur Abhilfe!). Als dann die Vorlage erschien, und die Handelsvammern
 um ihre Äußerung ersucht wurden, erkannten die Handelskammern
 Berlin, Düsseldorf und Bielefeld ein Bedürfnis für Vermehrung
der kleinen Scheine an, während andere Handelskammern, wie z. B.
Dresden und Dessau. ein Bedürfnis hierfür nicht feststellen konnten.
Adolph Wagner?) meinte, daß ein Verkehrsbedürfnis nach kleinem Papiergelde,
 wie es allenfalls früher bei der Silberwährung vorgelegen habe, nicht bestehe.
 Auch für Versendungszwecke sei es seit Ausbildung des PostanweisungS

1 S.L. Bendix in der Deutschen Wirtschaftszeitung vom 15. Juni 1905.
2%) Art „Papiergeld“ im „Buch des Kaufmanns“ 3. Aufl. S. 485.

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