Noten im Portemonnaie schlecht verwahren kann und ein Portefeuille nur
selten. besitzt, beim Wechseln und bei Auszahlungen um Gold- und Silbermünzen
 bitte. Den Bankkassierern ist natürlich die Auszahlung in Doppelkronen
 oder Kronen angenehmer als die Zahlung in 20-Mark-Scheinen,
da ihnen hier die Kontrolle, die sie durch Abwiegen des Goldes haben,
verloren geht, und Fälschungen von Banknoten beim schnellen Zählen
viel schwerer zu entdecken sind als falsche Goldmünzen,
Daß ein verhältnismäßig so hoher Prozentsatz kleiner Noten im Umlauf
 ist, erklärt sich dadurch, daß Staats- und Landeskassen sie in hohen
Summen verausgaben und daß sie vor allem auch bei Gehalts- und Pensionszahlungen,
 bei Auszahlung von Postanweisungen usw. viel verwendet
werden. Soll das Publikum sich an das neue Zahlungsmittel gewöhnen,
so: muß die Reichsbank Sorge dafür tragen, daß schmutzige und beschädigte
 Noten. aus dem Verkehr gezogen werden. Da kleine Noten
verhältnismäßig lange umlaufen, ehe sie wieder an die Bank gelangen, so
sollten auch alle Staats- und Landeskassen und .die Bankhäuser von der
Reichsbank ersucht werden, unsaubere und beschädigte Noten nicht wieder
zu verausgaben, sondern‘ bei ihr umzutauschen bzw. zur Gutschrift auf
Konto einzuzahlen, Die. auf ursprünglich 300 Millionen M festgesetzte
Grenze für kleine Banknoten ist durch Reichstagsbeschluß vom 21. Januar
1913 beseitigt worden.

3. Notenannahme und Noteneinlösung.

Daß eine Bank, die Noten ausgibt, auch zu deren Annahme verpflichtet
st, ist selbstverständlich. Bestehen in einem Lande mehrere Notenbanken,
so haben diese häufig untereinander die Vereinbarung getroffen, oder es
ist durch Gesetz bestimmt worden, daß jede Bank die Noten der anderen
Bank in Zahlung nimmt, Ob Dritte zur Annahme von Noten verpflichtet
sind, und ob und unter welchen Einschränkungen die Notenbanken ihre
Noten einlösen müssen, darüber bestehen in den einzelnen Ländern verschiedene
 Vorschriften,
In England sind die Noten der Bank von England seit 1834 gesetzliches
 Zahlungsmittel (legal tender) und müssen von der Bank jederzeit
in Gold eingelöst werden. Im Gegensatz zu anderen Ländern kann eine
Banknotensperre stattfinden. Werden der Bank Noten vorgelegt, die ihr
als gestohlen gemeldet sind, so löst sie sie nur dann ein, wenn der
Präsentant nachweisen kann, daß er auf rechtliche Weise in ihren Besitz

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