Als das Bankgesetz 1899 zum zweiten Male erneuert werden sollte,
war beim Bundesrat über die Privatnotenbanken Klage darüber eingelaufen,
 daß sie häufig die Diskontpolitik der Reichsbank störten, indem
sie zu einem niedrigeren Satz als diese Wechsel diskontierten. Um die
Notensteuer zu umgehen, rediskontieren sie, hieß es weiter, am Tage vor
Veröffentlichung des Wochenausweises kurzfristige Wechsel bei der Reichsbank,
 deren Status sich dadurch gerade am Ausweistage erheblich verschlechtert.
 Wie sehr die Privatnotenbanken den Diskontsatz der Reichsbank
 selbst in den geldknappen Jahren 1895—1899 unterbunden haben,
geht am besten aus nachstehender Tabelie hervor. Es betrug!) die durchschnittliche
 Rentabilität der Wechselanlage:
bei der
Reichsbank
2,7 °%
3,4%
3,7 %
41 °%
4,9%

im Jahre

bei den
Privatnotenbanken
3:2°%
3,2%
3:4 %o
3,9%
4,1%

Um diese Diskontpolitik der Privatnotenbanken in Zukunft zu verhüten,
 war dann, nach langem Kampfe, in die Novelle von 1809 die
Bestimmung aufgenommen worden, daß der Bundesrat das N otenprivileg
den Banken kündigen werde, die sich nicht verpflichteten, vom 1. Januar
1901 ab nicht unter dem Satz der Reichsbank zu diskontieren, sobald
dieser 4° oder höher ist. Ist der Diskontsatz der Reichsbank niedriger
als 4%, so dürfen sie bis zu 1, %% unter dem Satz, bezw. bis zu 1%
unter dem etwaigen Privatdiskontsatz der Reichsbank Wechsel ankaufen.
Zwei der bestehenden Privatnotenbanken, die Bank für Süddeutschland
 und die Frankfurter Bank, glaubten nach ihren bisherigen Erfahrungen
 das Notenprivileg unter der Herrschaft des neuen Gesetzes ohne
unverhältnismäßig große Opfer nicht aufrecht erhalten zu können und
verzichteten darauf, Die Bank für Süddeutschland ging in die Bank für
Handel und Industrie auf, und die Frankfurter Bank wurde reine Depositenbank
 und Vermögensverwaltungsstelle. Mit Rücksicht auf ihr sehr ausgedehntes
 Depositengeschäft verzichtete sie auch in Zukunft auf alle
Kreditgeschäfte, Nach eingehenden Verhandlungen mit dem Kgl. Ministerium
 wurde ein neues Statut ausgearbeitet, in dem der Geschäftskreis

') Siehe die Denkschrift der Reichsbank. Jena 1901. S. 220.