sogenannte Pariplätze werden zum Diskontsatz der Reichsbank, ohne
Abzug einer Provision, diskontiert. Der Wunsch, Bankplatz einer Notenbank
 zu sein, wird auch von zahlreichen kleineren Städten gehegt, und
dessen Erfüllung erstrebt.
Auch zu der wünschenswerten Ausbreitung des Depositen-, Giround
 Scheckverkehrs haben die Privatnotenbanken in hohem Maße
beigetragen und gute Erfolge erzielt. Von der Möglichkeit, an zahlreichen
Plätzen des Landes kostenfreie Einzahlungen und Abhebungen bewirken
zu können, wird von Kaufleuten, Industriellen, Privaten, staatlichen und
städtischen Kassen immer mehr und mehr Gebrauch gemacht. ,
Alles. dieses ist sehr richtig, muß man einwenden, doch geht daraus
noch immer nicht hervor, daß diese Banken das Notenrecht haben
müssen, Einige Provinzen Deutschlands haben Notenbanken nie gekannt,
und trotzdem hat auch dort das Bankwesen eine gedeihliche Entwickelung
 angenommen. Hamburg hat ohne Notenbankwesen den entwickelsten
 Giro- und Zahlungsverkehr.
Im Bankwesen ist aber die historische Entwickelung ein wesentlicher
Faktor. Die befestigte Stellung, die die noch bestehenden Privatnotenbanken
 einnehmen, verdanken sie zum großen Teil ihrem Notenprivileg,
dessen Erträgnisse ihnen gestatten, auch zahlreiche Geschäfte zu machen,
bei denen sie keinen oder nur ganz geringen Gewinn erzielen.
Nimmt man den Banken jetzt das Notenrecht, so werden diese zu
prüfen haben, ob sie. auch ohne dieses weiter bestehen können, oder ob
nicht eine Auflösung oder eine Fusion mit einer größeren Bank für die
Aktionäre vorteilhafter ist. Bei einer Auflösung würden zahlreiche Orte
aufhören, Bankplatz zu sein, denn es ist gänzlich ausgeschlossen, daß
dann seitens der Reichsbank an allen Filialplätzen der Privatnotenbanken
Zweiganstalten errichtet würden. Erfolgt eine Fusion mit einer Großbank,
 so wäre es nicht unwahrscheinlich, daß diese im Laufe der Zeit
diejenigen Filialen, die kein oder nur geringes Erträgnis abwerfen — die
Großbank arbeitet schon infolge des kostspieligen Kontrollapparates mit
weit höheren Unkosten als ein Provinzialinstitut — eingehen lassen würde.
Direkten Schaden haben die noch bestehenden Notenbanken nicht
angestiftet. Eine Durchkreuzung der Diskontpolitik der Reichsbank ist
seit der Novelle von 1899 und infolge der dominierenden Stellung der
Reichsbank nur sehr beschränkt möglich. Die Wechsellombardierungen,
die 3 der Notenbanken zeitweise in hohem Maße, in Umgehung der
Bestimmungen hinsichtlich des Minimaldiskonts vorgenommen haben. sind

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