einzelnen Interessenvertretungen und politischen Parteien gefordert wird,
und wie es Friedrich der Große der Kgl. Giro- und Lehnbank, und
Napoleon Bonaparte der Bank von Frankreich gegenüber getan hat, dann
auch in der französischen Bankenquete von 1865 auch noch seitens der
Gebrüder Pereire lebhaft befürwortet worden war. Demgegenüber wandte
ein Direktor der Bank von Frankreich, Monsieur de Waru, ein: „Der
Diskontsatz der Bank ist wie eine Boje im Meer, die immer auf der
Oberfläche des Wassers bleiben muß. Ist das Meer bewegt, so steigt und
fällt sie mit den Wellen, Wollte man sie am Grunde befestigen, so würde
sie vom ersten Sturm verschlungen werden.“
Für private Bankinstitute ist die Festsetzung des Diskontsatzes ein
ziemlich einfaches Rechenexempel, das durch Gegenüberstellung von Angebot
 und Nachfrage gelöst wird; anders liegt die Sache für die Zentralnotenbanken,
 die vorwiegend öffentliche Funktionen zu erfüllen haben.
Bei diesen kann man von einer Diskontpolitik sprechen, d. h. von
dem bewußten Vorgehen gegenüber. Diskontierungsanträgen,
Für die Diskontpolitik der Zentralbank sollen die Interessen des öffentlichen
 Wohls entscheidend sein. Der im offenen Markt von privaten Banken
und Bankiers festgesetzte Privatdiskont hingegen wird naturgemäß von
privatwirtschaftlichen Rücksichten bestimmt. Doch dürfen sich beide Sätze
nicht lange Zeit allzuweit voneinander entfernen, da sonst ein erheblicher
Teil des Wechselmaterials nicht an die Zentralbank gelangen würde‘).
In Berlin wird die Höhe des Privatdiskonts fast ausschließlich durch
die Hauptkäufer von Privatdiskonten, die Deutsche Bank und die Firma
Mendelssohn &amp; Co., bestimmt. Als Maßstab des allgemeinen Geldmarktes
kann der Privatdiskontsatz heute nicht mehr gelten. Durch Aufnahme
mehr oder minder hoher Beträge von Diskonten regulieren die beiden
genannten und zeitweise auch noch einige andere Bankhäuser den Diskontsatz.
 Hat die Bankwelt vor Emission großer Anleihen ein Interesse
an. einem niedrigen Zinssatz, so wird der Privatsatz künstlich niedrig
gehalten werden. Die Interessen der Privatdiskonteure gehen mitunter
aber auseinander, so wenn Banken verschiedene Werte zu kurz aufeinander
folgenden Zeiten herausbringen wollen, oder wenn eine Bank im Interesse
der Regierung, deren Bankier sie ist, einer anderen Bank die Unterbringung
 der Anleihen erschweren will (S. a. Bd. I SS. 225 ff).

1) Nach von Lumm (Bank-Archiv XI,9) hat im Jahre 1907 die Deutsche
Reichsbank etwa 40, die Bank von Frankreich etwa 45°, sämtlicher in den betr.
Ländern zirkulierenden inländischen Wechsel angekauft,
2146