kung des Notenrechts und der Entziehung der gerichtlichen Depositen,
rechtzeitig die nötigen Betriebsmittel zu gewinnen.
Bei der Bank von Frankreich kam dieser Anreiz für die Förderung
des Giroverkehrs nicht in Betracht, da sie ohnedies über reiche Betriebsmittel
 verfügt. Bei der letzten Privilegserneuerung wurde die Bank verpflichtet,
 kostenfrei einen Girodienst für die Einleger an verschiedenen
Orten zu errichten, dadurch hofft man vor allem auch, dem gekreuzten
Scheck in Frankreich Heimatrecht zu erwerben.
Die Bank von England mit ihrem verhältnismäßig kleineren Filialnetz
 hat den Giroverkehr wenig gepflegt. Bei der hohen Blüte des Depositen-
 und Scheckverkehrs, der die Banken mit reichen Betriebsmitteln
versah, war wenig Neigung und Anreiz zum Giroverkehr vorhanden, Die
Verrechnung der Schecks durch das country-clearing kann aber — schon
wegen der Länge der Zeit, die die Hin- und Hersendung der Schecks
beansprucht — kein Ersatz für den Giroverkehr sein.
Rußland ist für einen ausgedehnten Giroverkehr noch kein so
tichtiger Boden, obgleich auch hier in den letzten Jahren erhebliche
Besserungen eingetreten sind. Die Geldtransporte, die die Russische Reichsdank
 an eine Anzahl Filialen fortwährend vornehmen muß, sind infolge
der unsicheren Verkehrsverhältnisse mit großen Kosten verknüpft. Um
sich schadlos zu halten, erhebt die Bank für Überweisungen teilweise
aoch Gebühren, und diese erschweren naturgemäß wieder eine weitere
Ausdehnung des Giroverkehrs.
In den Vereinigten Staaten von Amerika war ein Giroverkehr
bisher nicht möglich, da zwar eine große Anzahl Banken bestehen, diese
aber Filialen nicht besitzen. Durch Schaffung der Bundesreservebanken,
die als Abrechnungsstellen dienen, wird hierin eine Änderung eintreten.
Daß eine Verbilligung des deutschen Giroverkehrs durch Herabsetzung
der Summe der Mindestguthaben der Ausdehnung des Verkehrs dienlich
zein würde, ist im I. Bande bereits ausgeführt worden.
Der Scheckverkehr, der die Möglichkeit bietet, auf eine andere bequeme
 Art über Guthaben zu verfügen, hat volkswirtschaftlichen Wert
aur dann, wenn auch der Scheckempfänger ein Bankkonto besitzt und
den Scheck durch seine Bank einziehen und gutschreiben läßt. Damit
Inkasso und Gutschrift kostenfrei erfolgen können, müssen Banken und
Bankiers in Verbindung miteinander stehen,
Durch Abrechnungsstellen (Clearinghäuser) kann die Zentralbank
des Landes hierzu viel beitragen. Deutschland zählte Anfang 1914 24
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