hat keineswegs in dem Maße, wie erhofft, die Scheckeinlösung und Scheckausgleichung
 erleichtert,
Daß die Zentralnotenbanken bei dem großen Ansehen, das sie in der
Bevölkerung genießen, mit der Aufbewahrung und Verwaltung von
Wertpapieren betraut werden, ist leicht verständlich. Im Zusammenhange
mit dieser Tätigkeit steht der kommissionsweise An- und Verkauf
von Wertpapieren.
Die Zentralbanken sollen und wollen auch nicht den anderen Banken
und Bankiers, die doch in der Regel ihre Hauptkunden sind, Konkurrenz
 machen, indem sie deren Provisions- und Gebührensätze unterbieten.
 Sie sollen aber, wenn es im Interesse der Allgemeinheit liegt,
und wenn es sich um Durchführung einer für gut befundenen Idee handelt,
auch geneigt sein, Opfer zu bringen. Unverständlich erscheint es vor allem,
daß die Deutsche Reichsbank noch immer an den hohen Inkassogebühren
 für Schecks, die auf sie selbst gezogen sind, festhält, Die Motivierung,
 das Publikum dadurch zum Giroverkehr zu erziehen, ist doch
nicht stichhaltig.
Daß Reformen in einem Lande auch das Bankwesen anderer Länder
stark beeinflussen können, zeigt die amerikanische Bankreform, die das
Akzeptierungsverbot der Nationalbanken beseitigt hat. Die Folge wird
sein, daß die amerikanischen Firmen an die ausländischen Exporteure
das Ersuchen stellen werden, sich durch. Ziehung auf amerikanische
Banken zu erholen. Ist der Zinsfuß in Amerika höher als in dem betreffenden
 fremden Lande, so wird der auswärtige Exporteur den etwa
dadurch erzielten Mindererlös wieder abzuwälzen suchen‘),

2. Grundkapital und Reserven der Notenbanken.
Das älteste Aktivgeschäft, das Lombardgeschäft, ist zumeist mit dem
eigenen Kapital des Bankiers betrieben worden. Das Kapital ist hier
:echt eigentlich Geschäftsfonds. Als dann in späterer Zeit die Passivgeschäfte,
 der Depositenverkehr und die Notenausgabe, sich mehr und
mehr entwickelten, trat das eigene Kapital immer mehr hinter den fremden
 Mıtteln zurück. Bankiers und Banken sind Kreditvermittler geworden,
 die Kredit aufnehmen in der Absicht, anderen wieder Kredit
zu gewähren. Das Stammkapital dient jetzt in der Hauptsache als Garantiefonds,
 „zur Sicherung der steten Solvenz, und bei eingetretener In-1)

 S. a. Richard Hauser, Die amerikanische Bankreform. Jena 1914. S. 68.

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