stände bei den Bundesreservebanken einzuzahlen, die dann als Agenten
des Schatzamts funktionieren, indem sie dessen Kassenführung besorgen.

Die Kreditbedürfnisse des Staates sind vorübergehende oder dauernde,
 und dementsprechend unterscheidet man schwebende Schulden
und fundierte Schulden. Schwebende Finanzschulden kommen vor in
Form von Wechseln, die in Zahlung gegeben oder diskontiert werden,
oder der Staat nimmt bei der Zentralbank einen gedeckten oder ungedeckten
 Kontokorrent-Kredit in Anspruch, oder er gibt Schatzscheine
aus, die entweder die Form der Obligationen haben und Kupons enthalten,
 oder den Wechseln gleichen und wie diese diskontiert werden.
In Österreich heißen die Schatzanweisungen Partial-Hypothekar-Anweisungen
 oder Salinenscheine, in England exchequer-bills oder treasurybills,
 in Frankreich bons du tre&amp;sor. In England und Frankreich werden
die Schatzanweisungen auf dem offenen Markte angeboten. In einigen
anderen Ländern ist den Zentralbanken eine Höchstgrenze für die Diskontierung
 von Schatzscheinen vorgeschrieben: Die Belgische Nationalbank
darf Schatzanweisungen nur bis zu 40°, die Serbische bis zu 30%
und die Rumänische bis zu 20%, des eingezahlten Aktienkapitals erwerben.

Die Deutsche Reichsbank hingegen ist befugt, Schatzanweisungen,
die spätestens nach 3 Monaten fällig werden und seitens des Reichs
ader der Bundesstaaten zur vorübergehenden Verstärkung der Kassenmittel
 ausgegeben werden, unbeschränkt zu diskontieren, Die Diskontiecung
 erfolgt zum Banksatze. Da aber %, des Gewinns wieder ans Reich
zurückfließen, so zahlt beispielsweise bei einem Bankdiskont von 4° das
Reich tatsächlich nur ı°%, Zinsen für das Jahr.
Durch die oft sehr beträchtlichen Summen Schatzanweisungen, die die
Reichsbank zu diskontieren genötigt ist, gibt der Bankausweis häufig ein
undurchsichtiges und nicht zutreffendes Bild. Bankdirektor von Klitzing
hat, um dies zu verhüten, auf dem III. Bankiertage vorgeschlagen, diese
erstklassigen kurzfristigen Forderungen als Wechsel zu betrachten und auf
Wechselkonto zu verbuchen. Dann könne auch niemand mehr berechnen,
wie hoch das Reich die Reichsbank in Anspruch genommen habe, und
die daran geknüpften Forderungen und Befürchtungen würden, sagt von
Klitzing, wegfallen. Wenn auch gegen die Sicherheit der Schatzanweisungen
keinerlei Bedenken bestehen, so muß man doch daran festhalten, daß
die zu diskontierende Forderung mindestens zwei gute Unterschriften

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