halten die Aktionäre ı, der Staat 3 Teile. Als weiteres Entgelt hat der
Staat einen Vorschuß beansprucht, der jetzt 60 Millionen K. beträgt, unverzinslich
 und während der Dauer des jetzt geltenden Privilegs unkündbar
 ist,
In Italien müssen die 3 Notenbanken von ihrem, eine Anfangsdividende
 von 5%, übersteigenden Reingewinn eine Abgabe an den Staat
leisten, und zwar !}, sofern der Reingewinn zwischen 5 und 6% beträgt,
Up, wenn er 6%, übersteigt.
Bei der Niederländischen Bank erhalten die Aktionäre zunächst
31 °% Dividende, Dann fließen 10%, in den Reservefonds, 3°% an den
Vorstand, und von dem noch übrig bleibenden Rest erhalten die Aktionäre
 1, der Staat 2).
Ähnliche Partizipationsverhältnisse bestehen in Deutschland, wo die
Reichsbank für ihr Notenprivileg einen so hohen Preis zahlt, wie keine
andere Bank der Welt, in Dänemark, Norwegen, Rumänien, Serbien,
Portugal usw. .
In Deutschland erhielten nach dem Bankgesetz von 1875 die Anteilseigner
 zunächst eine Vordividende von 4!/°%; dann kamen 20% in
den Reservefonds, bis dieser auf 30 Millionen M angewachsen war; der
Rest wurde zwischen Reich und Anteilseigner geteilt, bis diese insgesamt
3% Dividende bezogen hatten; von dem weiteren Überschuß erhielten
die Aktionäre !/., das Reich 8. Durch die Novelle von 1889 wurde
die Vorzugsdividende auf 3! °%, die Grenze, von der ab eine Verteilung
im Verhältnis von 1:3 stattfindet, auf 6°% herabgesetzt, Die Novelle
von 1899, die das steuerfreie Notenkontingent erheblich erhöhte, verminderte
 den prozentualen Anteil der Aktionäre, indem sie den Reservefonds
 bis auf 60 Millionen M anwachsen ließ und den nach Verteilung
der Vordividende und Anfüllung des Reservefonds — 1905 hatte er
bereits seine Maximalhöhe erreicht — übrigen Betrag zu !/, an die Anteilseigner
 und zu %, an das Reich ausschüttete,
Einer weiteren Verminderung der Bezüge der Anteilseigner wurde bei
den der Privilegserneuerung von 1909 vorangehenden Debatten vielfach
das Wort geredet, und bei der mißlichen Lage der Finanzen war jede
Aussicht auf Verstärkung der Reichsfinanzen natürlich sehr willkommen.
Die Konservativen, schreibt Bendixen!), erblicken in der Deutschen
Reichsbank eine staatliche Anstalt, mit einigen störenden privatrechtlichen

‘) „Der Charakter der Reichsbank‘“ im Bank-Archiv Nr. 5 1905.