Stilwidrigkeiten, während die Liberalen betonen, daß die Reichsbank mit
Privatkapital aufgebaut sei und ihre Verfassung im wesentlichen der einer
Aktiengesellschaft gleiche. Verschiedene Vorschläge von Berufenen und
Unberufenen wurden gemacht, u. a. Begrenzung der Dividende auf 5°,
unter Hinweis, daß die Aktionäre der Schweizerischen Nationalbank eine
Maximaldivende von nur 4° beziehen. Billigerweise darf man aber nicht
vergessen, daß die letzten 30 Millionen M Anteile zum Kurse von 144°%
ausgegeben sind, daß also 5°%, Dividende kaum einer 3 !/,prozentigen
Verzinsung entsprechen würde. Bei einem Kurse der deutschen 31}, prozentigen‘
 Staatsanleihe von 85% kann man einem Anteilseigner der Reichsbank
 einen derartigen Zins wohl nicht bieten. Bendixen!) will die
prinzipiellen Grundlagen der Reichsbank als einer mit Privatmitteln beıriebenen.
 Bank aufrecht erhalten wissen, hält es aber für unstatthaft,
daß ein dem Gesamtwohl der deutschen Nation dienendes Unternehmen
Privatinteressenten eine übernormale Verzinsung ihres Kapitals abwerfe,
Unbeirrt durch private oder fiskalische Interessen dürfe die Reichsbank
nur das Gesamtwohl im Auge haben. Er ‚proponiert, jahraus jahrein
5%, Dividende zu zahlen, Schließlich blieb aber der alte Verteilungsmodus
bestehen. Nur eine kleine Verminderung des Gewinnanteils der Anteilssigner
 trat insofern ein, als der Reservefonds wieder angefüllt wird und
lie Beträge hierfür zur Hälfte den Anteilseignern belastet werden.

3. Staatsbank oder Privatbank?
Hinsichtlich der Stellung, die ein Staat einer Zentralnotenbank gegeniber
 einnimmt, lassen sich 4 Typen unterscheiden:
t. Die Bank ist reine Staatsbank. Ihr Stammkapital ist vom Staate
zegeben. Er allein leitet und beaufsichtigt die Bank. Solche Staatsbanken
sind die Russische Reichsbank, die Bulgarische Nationalbank, die Schwelische
 Reichsbank,
2. Die Bank ist reine Aktienbank. Der Staat gibt zwar Vorschriften
hinsichtlich der Noten-Deckung und -Einlösung, kümmert sich aber sonst
nicht um deren Verwaltung. Typus hierfür ist die Bank von England.
3. Das Kapital der Bank ist von Privaten eingeschossen, der Staat
aber übt einen Einfluß auf die Leitung aus, indem er die Bankdirektoren
ernennt und bestätigt und sich die Oberaufsicht vorbehält; so die Zeniramotenbanken
 in Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich und den
meisten anderen Ländern.
1) Geld und Kapital, Gesammelte Aufsätze. Leipzig 1912.

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