4. Der Staat ist als Aktionär mitbeteiligt, so z. B. bei der Schweizetischen
 Nationalbank, früher Preußen bei der Preußischen Bank.
Für die Verstaatlichung, wie man sie auch in Deutschland öfters
fordert, wird als Hauptgrund geltend gemacht, daß die Anteilseigner
Gewinne erhalten, die der Allgemeinheit zukommen müßten, da sie zum
größten Teil auf Grund des Notenprivilegs erzielt seien. Wie viel Gewinne
 auf Konto des Notenrechts, und wie viel auf andere Geschäfte zu
setzen. ist, ist natürlich schwer zu bestimmen.
Bruno Edler von der Planitz berechnete in seinem Referat auf
dem III Bankiertage, daß bei Verstaatlichung der Reichsbank und vorausgesetzt,
 daß das verstaatlichte Institut nicht mit größeren Unkosten
and mit gleichen Erträgen wie, zuvor arbeite, sich ein jährlicher Reingewinn
 von 2°%, d. h. 3,6 Millionen M ergeben würde, und wiederholte
dabei die Worte, die 1899 Siemens auf Grund ähnlicher Berechnungen
aufgeworfen. hatte: „Für eine solche Summe will man alle die Gefahren
laufen, die mit einer reinen Staatsbank verbunden sind?“
Kimmich!) rechnete sogar nur "einen jährlichen Mehrgewinn des Staates
von 2,5 Millionen heraus und kam dann auf Grund von Berechnungen
und Schätzungen weiter zu dem Resultat, daß das Notenprivileg der
Bank im. Durchschnitt der Jahre 1901-1907 nicht nur keinen Gewinn
zugelassen habe, sondern mit einem durchschnittlichen Jahresverlust von
stwa 1,6 Millionen M verknüpft gewesen sei,
Von der Frage zu trennen, ob die Anteilseigner eine zu hohe Dividende
 erhalten, ist die andere Frage, ob der Gewinn des Reiches bei
Verstaatlichung so erheblich größer als jetzt sein würde, Praktiker und
Theoretiker haben. Berechnungen angestellt, die alle natürlich mit unsicheren
 Faktoren rechnen müssen. G. H. Kaemmerer?) und manche
andere vertreten die Ansicht, daß Großhandel und Großindustrie von
einem Institut, auf dessen Leitung und Verwaltung sie keinerlei Einfluß
mehr ausüben können, sich bald abwenden werden. M. E. wird dies
aber nur eintreten, wenn den Kunden von den Privatbanken in Zukunft
die gleichen Vorteile, wie jetzt seitens der Reichsbank, geboten werden.
Bei einer weiteren Ausgestaltung des Filialnetzes und Ausbau des Clea-:ing-Verkehrs
 wäre dies immerhin möglich,
Die für das Reich sich etwa ergebenden pekuniären Vorteile stehen

') Im Bank-Archiv a. a. O..
*) Reichsbank und Geldumlauf, Leipzig 1898, S, 64.