aber in keinem Verhältnis zu den Nachteilen, die ein reines Staatsinstitut
 im allgemeinen, insbesondere aber in Deutschland haben kann.
Sehr wertvolle Dienste leisten dem Direktorium der Deutschen Reichsbank
 die Mitglieder des Zentralausschusses und insbesondere die des Deputiertenkollegiums.
 Mit ihren reichen Kenntnissen und Erfahrungen, die
sie in langen Jahren praktischer Tätigkeit gesammelt haben, stehen sie
dem Reichsbankdirektorium mit Rat und Tat zur Seite, Ob in der Organisation
 einer reinen Staatsbank für ein derartiges Kollegium Platz
sein wird, und ob sich dann weiter eine Reihe so sachverständiger Männer
in den Dienst eines bureaukratisch geleiteten Unternehmens stellen werden,
erscheint zum mindesten sehr zweifelhaft.
In Kriegszeiten kann ein Privatinstitut eine große finanzielle Stütze
des Landes sein. Dies hat die Preußische Bank vor allem 1866 und
1870/71, die Bank von Frankreich 1870/71 bewiesen. Gegen eine Staatsbank
 jedoch, die, wie Rußland zeigt, meist nur eine Zweigabteilung des
Finanzministeriums ist, wird im Kriegsfalle von vomherein ein gewisses
Mißtrauen bestehen, weil der Staat voraussichtlich der Bank große Mittel
entziehen würde, was eine starke Verschlechterung der Notendeckung zur
Folge haben müßte.
Schon 1584 wies der Senator Contarini in einer Rede, die sich gegen
die Monopolisierung des Bankwesens in Staatshände richtete, darauf hin,
daß der Irrtum sehr nahe liege, „daß man in der Bank mit einem Federzug
 für sich und seine Freunde Geld schaffen könne... Leidet der
Kredit der Staatsbank, so wird auch der allgemeine Staatskredit nicht
unbeschädigt bleiben.“ Selbst Adolph Wagner, der stets für die Verstaatlichung
 möglichst vieler Wirtschaftsbetriebe eingetreten ist und eintritt,
 hat gegen Verstaatlichung der Reichsbank zahlreiche Bedenken: „Die
nähere Verquickung mit den Finanzangelegenheiten, die ganze Geschichte
des Bankwesens zeigt uns, daß wir gegen reine Staatsbanken doch manche
berechtigte Einwände erheben müssen‘“1). Die Erhaltung der Selbständigkeit
 der Bank gegenüber dem Staat ist ein sehr wesentliches Argument
gegen die Verstaatlichung. Unabhängigkeit von den Staatsfinanzen, wenigstens
 zu normalen Zeiten, gilt für jede Privatnotenbank mit Fug und
Recht als ein Ehrentitel?).
Noch ein anderes, nicht unwesentliches Moment spricht gegen eine

1 Stenographischer Bericht der Bank-Enquete 1908, S. 19.
2% Sıroell, Bank-Archiv, 6. Jahrg. S. 312.
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