wonach die Tantieme nach der Dividende bemessen wird, die eine bestimmte
 Anzahl Aktien der Bank, deren Ziffer im Laufe der Zeit steigt,
gewährt. Für die anderen Beamten aber stellt die Tantieme einen Teil
des Gehalts dar, mit dem jeder Bankbeamte rechnet, Sie darf daher
auch in schlechten Jahren nicht verkürzt und sollte beim Ausscheiden
aus dem Institut pro rata der Zeit und der im Vorjahre gezahlten Summe
gewährt‘ werden. Diese Forderung der Bankbeamten-Vertretungen halte
ich für vollkommen berechtigt.
Hinsichtlich des Tantiemesystems bei der Reichsbank verweise ich auf
meine Ausführungen in Band I S. 511 und 516. .
4. Dividenden- und Kurspolitik.
Die Darmstädter Bank hatte im Jahre 1871 bereits den Versuch gemacht,
 ihre Dividende zu stabilisieren. In ihrem Geschäftsbericht für
(871 heißt es:
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, auf den Antrag der Direktion, in
Jahren, in denen die Dividende 10°, übersteigt, die Hälfte des Überschusses
 dem Reservefonds zu überweisen; übersteigt die Dividende 15%
30 soll der ganze Überschuß in den Reservefonds gelegt werden, Soweit
der Reservefonds 10° des eingezahlten Aktienkapitals übersteigt, soll er
verwendet werden können, um die Dividende in Jahren, in denen sie
10°, nicht erreicht, bis zu dieser Höhe zu ergänzen, jedoch mit der
Maßgabe, daß niemals mehr als 4%, des eingezahlten Aktienkapitals in
einem Jahre zu diesem Zweck verwendet werden können.
Diese statutarischen. Bestimmungen stellten sich in der nun folgenden
Periode wirtschaftlicher Depression von 1874—978 als unhaltbar heraus
und gaben fast jährlich zu einer Reihe von Statutenveränderungen Anlaß,
Es war total falsch, anzunehmen, normalerweise mit einer Durchschnittsdividende
 von 10% zu rechnen‘).
In den fetten Jahren für die mageren vorzusorgen und die Dividende
auf annähernd gleicher Höhe zu halten, ist ein Prinzip, das heute von
vielen Kreditbanken befolgt wird. Zu diesem Zweck werden, da die Er-:xägnisse
 von den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen — eine
wesentliche Rolle spielt vor allem auch die Höhe des Zinsfußes — abhängig
 und daher naturgemäß mancherlei Schwankungen unterworfen sind,
in guten Jahren hohe Abschreibungen gemacht, und die Bestände werden

1) S. Model, a. a, O, S, 77.