ja sogar Buchhalter, die überhaupt nicht Gelder oder Effekten der Bank
in die Hände bekommen haben, ersannen immer neue Betrugsmethoden
und defraudierten teilweise erhebliche Beträge, Freilich, von einem solchen
Mißgeschick wie die Mitteldeutsche Kreditbank — die allerdings nach
einem bon mot so potent ist, daß, wenn man ihr die „Mittel“ und den
„Kredit“ nimmt, immer noch eine „Deutsche Bank“ übrig bleibt, — die
im Jahre 1908 zwei Defraudanten um 1ı'/, Million M geschädigt haben,
ist, nach den Unterschlagungen eines Depotverwalters bei der Darmstädter
Bank in Berlin (1902), noch keine der anderen Banken befallen worden.
Der betreffende Depotverwalter hatte die Depotbücher gefälscht, um
seine jahrelangen Unterschlagungen zu verdecken, und er hatte weiter,
am Reklamationen bei ’den Kuponaufgaben vorzubeugen — die Kunden
denen zu wenig Zinsen gutgeschrieben worden wären, hätten natürlich
sofort moniert — Kupons in Höhe der fälligen Zinsen der veruntreuten
Effekten gekauft und sie der Kuponkasse als detachierte Zinsscheine der
Kundendepots übergeben. Diese Manipulationen waren nur möglich, indem
 drei wichtige Kontrolleinrichtungen nicht vorhanden, bzw. die diesbez,
Vorschriften nicht befolgt worden waren: Ein Depotverwalter darf nur
Stücke oder Mäntel verwähren, er darf zweitens die Depotbücher nur in
Gegenwart der Depotbuchhalter einsehen und drittens: Die Gutschriftsaufgaben
 von Kupons müssen mit den Depotbüchern abgestimmt werden.
In neuerer Zeit erfolgt die Prüfung der Depotbestände vielfach auch an Hand
der halbjährlich an den Kunden abgehenden Depotauszüge, für deren
Expedition der Revidierende dann selbstverständlich zu sorgen hat, so
daß nachträgliche Abänderungen unmöglich gemacht werden.
Bei der Darmstädter Bank, ebenso wie 1908 bei der Dresdner Bank
in Dresden, wo der Hauptkassierer die Bank um 220000 M geschädigt
hatte, handelte es sich um langjährige Beamte, deren Persönlichkeit eine
gewisse Garantie bot,
Es ist nicht meine Aufgabe, darüber zu richten, ob durch bessere Kontrollvorschriften
 und durch größere Achtsamkeit der Direktion und des
Aufsichtsrates die Betrügereien unmöglich gemacht, bzw. im Keim hätten
erstickt werden können, sondern vielmehr die Frage zu beantworten:
Durch welche Maßregeln kann solchen Unterschlagungen wirksam vorgebeugt
 werden?
Daß es dem Kuponkassierer der Frankfurter Niederlassung der Mitteldeutschen
 Kreditbank möglich war, Summen zu defraudieren, die schließlich
 bei der Entdeckung den Betrag von !|, Million M erreicht hatten,
118