ist Bankpraktikern insofern ein Rätsel geblieben, als der durchschnittliche
Kuponbestand der Frankfurter Niederlassung weit weniger betrug, als die
Summe, um die das Institut geschädigt worden war; und die zuständigen
Organe hätten bei einiger Aufmerksamkeit die Schiebungen und Fälschungen
 entdecken müssen. Ihren Fehler hat die Verwaltung in fairer
Weise dadurch gut zu machen gesucht, daß sie damals auf den größten
Teil ihrer Tantiemen Verzicht geleistet und, wie sie sagt, die Kontrollmaßregeln
 erheblich verschärft hat.
Über die 1909 in Frankfurt a. M. erfolgte Malversation gab die Bankdirektion
 folgende Darstellung: „W. führte eine Kasse bei der Bank. Er
fertigte Quittungen einzelner Kunden mit deren täuschend gefälschter
Unterschrift an, ließ dann diese Quittungen durch den zu diesem
Zweck bestellten Kontokorrentführer gegenzeichnen und entnahm die Beträge
 selbst aus der Kasse, Auf Grund dieser gefälschten Quittungen erfolgten
 die Buchungen auf separatem Konto der betreffenden Kunden,
die reichlich überdeckt waren. Die Kontokorrent-Auszüge derjenigen
Kunden, auf deren Konten auf Grund gefälschter Quittungen Erhebungen
erfolgt waren, hat W. sich vor Absendung, unter Verletzung der bestehenden
 strengen Instruktionen für die Expedition, zu verschaffen gewußt
 und so deren Absendung verhindert. Die Anerkenntnisse dieser
Konti gelangten dann gleichfalls mit gefälschten Unterschriften in
Jen Besitz der Bank. Wertpapiere sind nicht unterschlagen.‘“
Daß Quittungen auf das alleinige Zeichen des Kontokorrentisten gezahlt
 werden, ist sonst bei den Großbanken nicht üblich. Dies ist alleiniges
Recht des Korrespondenzchefs, der in der Regel Prokura besitzt. Übersteigen
 an einem Tage die Abhebungen auf einem Konto den Betrag
von 20000 M, so ist bei den meisten Banken noch das Gegenzeichen
eines Direktionsprokuristen oder stellvertretenden Direktors erforderlich !).
Am Abend oder am nächsten Morgen hat ein dazu bestimmter Beamter
alle Belege noch einmal auf die Zeichen hin zu prüfen und etwa fehlende
 Signen nachholen zu lassen. Auch der Kontokorrentist, bzw. der
Reskontrist hat, bevor er die Abhebungen usw. bucht, noch einmal die
Ordnungsmäßigkeit der Auszahlung zu prüfen.
Die gefälschten Abhebungen sind auf einem Separat-Konto verbucht
worden, Daß ein Kunde auf einem Konto, dem Conto ordinario, vorübergehend
 einen Kredit-, auf dem Conto separato einen Debetsaldo hat,

1) S. Band I, S. 462.

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