etwaige Erkrankungen erforderlich wird, bietet mancherlei Vorzüge, und
auch in den anderen Bureaus wird ein Wechsel der Beamten es ermöglichen,
 etwaige Betrügereien schnell aufzudecken.
Hauptregel muß sein: Keine Zahlung darf ohne Anweisung oder ohne
Gegenzeichen des betreffenden Korrespondenzchefs, bezw. der Direktion
geleistet werden. Ist eine Zahlung ohne Quittung erfolgt, sind z. B,
Effekten gestempelt worden, so ist der Belag von einem Prokuristen zu
zeichnen. Jeder Kassierer hat einen Assistenten, der, ebenso wie er, nach
den Belegen die Kasse schreibt, und für Zeichnung der Zahlungen usw.
mit verantwortlich gemacht wird. Um ein nochmaliges Zahlen eines bereits
 honorierten Papieres zu verhüten, muß es sofort nach der Zahlung
perforiert oder mit dem Stempel „bezahlt“ versehen werden. Die Kasse
ist unbedingt des Abends abzuschließen und der Saldo neu vorzutragen.
Ich habe in meinem Betrieb die Kassenbestände allabendlich von zwei
Beamten aufnehmen und von beiden die Bestandsaufnahme im Bestandbuche
 unterschreiben lassen. Kleinere Mankos müssen dem Kassenchef,
größere der Direktion gemeldet werden, Der Kassenchef, der selbst keine
Kasse führt, muß jederzeit das Recht besitzen, die Kasse zu revidieren,
dzw. auch sie auf einige Stunden zu übernehmen.
Was von Zahlungen gesagt ist, gilt natürlich auch von den Giroüberweisungen
 und Sendungen. Die Öffnung der eingehenden Wertpost hat
gemeinsam durch mehrere an einem Tisch sitzende Beamte zu eıfolgen.
Jeder Beamte oder Bote, der Geld oder Werte empfängt, hat darüber
zu quittieren. Die Ausgabe von Scheckbüchern darf nur auf Anweisung
der Korrespondenzchefs, bzw. nach Mitteilung an ihn, unter Angabe
der Nummern, erfolgen. Daß alle Zahlungen dem Kunden zu bestätigen
sind, hatten wir schon erwähnt.
Ebensowenig wie bares Geld, dürfen auch Effekten nicht ohne das
Signum des Korrespondenzchefs dem Kunden oder einem dritten ausgehändigt
 werden. Wenn auch nicht täglich, wie in der Kasse, so soll doch
von Zeit zu Zeit (monatlich), und zwar durch andere Beamte, eine Bestandaufnahme
 gemacht werden. Eine Trennung der eigenen und fremden
Effekten in Mäntel und Kuponbogen, und Aufbewahrung durch zwei
verschiedene Beamte hat sehr vieles für sich. In der Reichsbank wechseln
die Tresoriers!) jede Woche ihr Arbeitsfeld. Da Übernahmen nicht stattfinden
 können, haften sie für Verluste solidarisch,

') S. Band I S, 520,