die Depositenkassen meist nur einen bestimmten Kassenbestand halten,
sie dürfen keine fremden und nur einen geringen Bestand eigener Effekten
— zum Verkauf über den Tisch — besitzen. Falsche Buchungen auf
den Konten und fingierte Konten bilden die Hauptgefahr, gegen die eine
gute Organisation und ein gutes Kontrollsystem schützen soll.
Meist beschränkt man sich auf eine mehr oder minder große Zahl
Stichproben. Werden — was im Depositenverkehr oft nicht geschieht
— alle Ein- und Auszahlungen und Abhebungen durch Dritte dem
Kunden täglich schriftlich bestätigt, so muß kontrolliert werden, ob die
Buchungen mit den Korrespondenzen übereinstimmen. In der Regel läßt
sich der Revisor eine Anzahl Kontokorrentbestätigungen herausgeben und
vergleicht sie mit den betreffenden Kontokorrentsalden. Eine nochmalige
Anfrage bei den Kunden erfolgt mitunter. Stets aber lassen sich die
Revisoren die Salden bei der Reichsbank, Sächsischen Bank usw.. bezw.
beim Kassenverein bestätigen.
Die beiden Depotbücher (Personen- und Effekten-Depotbuch) werden
kollationiert — hierbei dürfte wohl kaum ein aus unlauteren Motiven
stammender Fehler entdeckt werden — und bei einer Anzahl oder bei
allen Konten die Buchungen mit den tatsächlichen Beständen verglichen.
Den Kunden läßt man nicht mehr, wie es früher allgemein geschah, ein
Formular unterschreiben, das etwa lautet:
Ich empfing den Auszug meiner bei Ihnen am ..... «++ 19T +0
vuhenden Effekten, den ich für richtig befunden habe.
(Unterschrift) 0.000000

sondern. man schreibt die Depotauszüge mit Kopierstift in perforierte Bücher,
deren Seitenzahl numeriert ist und über deren unbrauchbar gewordene
Blätter, ebenso wie über unbrauchbar gewordene Schecks, Buch geführt
wird und sendet dem Kunden zwei Exemplare, von denen er eins mit
seiner Unterschrift versehen an die Bank zurücksenden soll. In diesem,
dem Bestätigungsblatt heißt es dann:
Ich empfing den Auszug meiner bei Ihnen am .....+ + 197 km
ruhenden, nachstehenden Effekten, den ich usw.

Zweckmäßig ist es, dem Kontoauszug und Bestätigungsformular für die
Rücksendung ein Kuvert beizugehen, das die Adresse trägt: An die
Direktion der ...... Bank. Ein von dieser bestimmter Beamter kontrolliert
 dann die Salden mit der Bilanz‘ oder den Büchern. —

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