Eine große österreichische Bank hat bei ihrer Zentrale in Wien ein
Filialen- Revisionsbureau eingerichtet, in dem etwa 20 Beamte beschäftigt
 sind, Je einer oder mehrere Beamte führen die Konten einer
Filiale auf Grund der ihnen gesandten Prima-Nota-Bogen, Infolgedessen
ist die Zentrale jederzeit über den Kontostand eines Kunden, über
den Bestand der Kasse, der Effekten der betreffenden Filiale usw. informiert,
 Die Revisoren erscheinen hier nicht unvorbereitet, sondern mit den
nötigen Auszügen versehen, Ähnliche Einrichtungen in kleinerem Maßstabe,
 nur zur Kontrolle für die Depositenkassen, haben auch einige
deutsche Banken, besitzt auch der Credit Lyonnais in Paris,
In der Buchhaltung wird von den Revisoren dem „Konto pro Diverse“
eine besondere Beobachtung geschenkt. Fingierte Buchungen und fingierte
 Konten werden besonders gern über dieses Konto geleitet, da es
am besten geeignet ist, Unregelmäßigkeiten zu verdecken. Am empfehlenswertesten
 ist es, die Führung eines Konto pro Diverse überhaupt zu
verbieten oder doch wenigstens anzuordnen, daß für Posten, die innerhalb
 von 2 oder 3 Wochen nicht ausgeglichen sind, ein besonderes Konto
eröffnet wird,
Einen guten Schutz gegen Defraudationen bildet — hierauf wird noch
in anderem Zusammenhange zurückzukommen sein — eine gute, fachliche
Ausbildung aller Beamten, Die Organisationsfragen und die Personalangelegenheiten
 sind so wichtig, daß sie nicht von einem Direktor nebenbei
 bearbeitet werden können und ihm zu anderen Arbeiten nur wenig
Zeit lassen,
Aufgaben der Revisoren und des Leiters des Revisionsbureaus ist es
auch, darauf zu achten, daß bei Verpfändungen, Bürgschaftsstellungen usw.
die Rechte der Bank derart gewahrt werden, daß spätere Einwendungen
und Anfechtungsklagen unmöglich sind. Sie sollen weiter die Unterpfänder
 kontrollieren und auch darauf achten, daß die Konten die vorschriftsmäßige
 Deckung aufweisen. Bei Zeitgeschäften haben sie zu prüfen,
ob bei Bestellung der Sicherheit, dem Ausschreiben der Formulare, der
Führung der Konten usw. gemäß den Instruktionen der Bank verfahren
ist. Weiter haben die Revisoren bei Kontrollen der Filialen und Depositenkassen
 dafür Sorge zu tragen, daß die Bücher so geführt werden,
daß sie jederzeit einen klaren Überblick über den Stand des Geschäftes
gewähren, kurz, daß in jeder Weise alle gesetzlichen und die von der
Hauptdirektion oder dem Aufsichtsrat noch im speziellen erlassenen Be-Stimmungen
 genau befolgt werden.

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