diese Parole wird in manchen Börsenbureaus ausgegeben. Nun macht
aber der Börsenvertreter Fehler. Mitunter wird diese der Makler, in
der Erwartung zu erlangender Orders, auf sich nehmen; in vielen Fällen
wird aber der Börsenvertreter, der dem Chef des Börsenbüreaus den
neuen Fehler nicht schon wieder zu melden wagt, das Engagement übernehmen,
 indem er es auf einen Makler überträgt.
Ebenso verfährt er mit Spekulationen, die er für die Bank eingegangen
 ist, und die ungünstig verlaufen sind, um sich nicht dem Vorwurf
 auszusetzen, „sehr untüchtig“ zu sein. Geht seine Hoffnung, bei
einer günstigen Konjunktur herauszukommen, nicht in Erfüllung, mußte
er vielmehr große Differenzen zahlen, so sucht er vielleicht durch neue
Engagements den Verlust einzuholen. Gelingt ihm dies, und hat er auch
sonst beim Arbitrieren Glück — dieses spielt an der Börse bekanntlich
oft eine größere Rolle als persönliche Tüchtigkeit und große Kenntnisse —,
so avanciert er oft schnell, wird vielleicht gar Bald Rufdirektor, Ist keine
genügende Beaufsichtigung vorhanden, so nehmen die Arbitragen einen
weiteren Umfang an; und durch immer größer werdende Engagements
werden erlittene Verluste einzuholen gesucht. Nicht selten nimmt die
Sache dann ein Ende mit Schrecken, wie einige Fälle in den letzten
Jahren leider gezeigt haben.
Die Politik der Banken muß dahin gerichtet sein, auch hier möglichst
Wandel zu schaffen. Fehler werden in der Hast, die nun einmal an der
Börse herrscht, immer gemacht werden, und man sollte daraus dem Beamten
 keinen Strick drehen und ihn gewissermaßen nötigen, auf Abwege
zu gehen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot, bei anderen Firmen zu
spekulieren, sollten dagegen unweigerlich einen Kündigungsgrund bilden,
Selbstverständlich müssen dann aber auch sämtliche Direktoren in
dieser Beziehung mit gutem Beispiele vorangehen?).
2. Die Bank schenkt Vertrauen.
a) Verwendung der eigenen und der fremden Gelder.
Von den Arten der Kreditgeschäfte und der Technik ihrer Abwickelung
 im allgemeinen war bereits im I. Bande die Rede, Die Prinzipien,

1) Daß die Steuerbehörde mit Spekulationsgewinnen der Bankdirektoren direkt
rechnet, zeigt folgende heitere Episode: Der Vorsitzende der Veranlagungs-Kommission
 beanstandete kürzlich die Steuereinschätzung eines Bankdirektors mit
dem Vermerk: „Ich vermisse den Gewinn aus Spekulationsgeschäften‘, Brevi
manu schrieb der Bankdirektor humorvoll unter die Anfrage: „Ich auch“,
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