schablonenmäßig auch von den Beamten der Filialen und Depositen
kassen verfahren werden, so muß vor Gewährung eines Blankokredits
jedesmal eine genaue Prüfung der persönlichen Verhältnisse des Kreditsuchenden,
 d. h. seiner Kreditwürdigkeit, vorgenommen werden, Diese
kann nicht von einer Zentralstelle, sondern nur am Platze selbst vorgenommen
 werden. Die Entscheidung selbst über Gewährung oder
Ablehnung des Kredits erfolgt jedoch in der Regel nur durch die
Zentrale,

Die Geschäftsordnungen der Banken weichen hier zum Teil wesentlich
 voneinander ab, Bei großen Filialen größerer Institute haben die
Direktoren auch hier gewisse Vollmachten hinsichtlich Gewährung von
Blanko- und Diskontkrediten, bis zu einem bestimmten Betrage für eine
Person oder Firma und einem festgelegten Gesamtbetrage. Sind ein oder
mehrere Aufsichtsratsmitglieder am Ort, oder besteht ein Lokal-Komitee
— dieses verdankt seine Entstehung oft einer Fusion mit einem kleineren
Institut, dessen Aufsichtsräte Mitglieder des Lokal-Komitees der‘ neuen
Bankfiliale werden —, so haben die Filialdirektoren, in Gemeinschaft
mit dem beigeordneten Organ, oft in dieser Beziehung die gleiche Vollmacht
 wie die Direktoren der Zentrale, die Blankokredite auch nur bis
zu einer gewissen Höhe gewähren. dürfen, im übrigen aber die Anträge
der Kreditkommission, der einige Mitglieder des Aufsichtsrates angehören,
vorlegen müssen.
Für Kreditanträge bestehen bei vielen Banken einheitliche Vordrucke,
 die von den betreffenden Filialen auszufüllen sind. Sie sollen
genaue Auskunft geben über Firma, Firmeninhaber, Geschäftszweig, Betriebskapital,
 verantwortliches Kapital, bisherige Art der mit der Firma
getätigten Geschäfte und die hierbei erzielten Umsätze und Provisionen.
Weitere Fragen lauten: Welchem Zweck soll der Kredit dienen? Wird
der Kredit dauernd oder nur auf kurze Zeit benötigt, und wann kann
auf ganze oder teilweise Rückzahlung gerechnet werden? Werden später
möglicherweise noch weitergehende Kreditansprüche gestellt werden? Hat
der Antragsteller noch andere Bankverbindungen, oder hat er früher
solche gehabt, und warum hat er diese aufgegeben? Hat die dortige
Direktion die in Abschrift beizufügenden Originalbilanzen der letzten drei
Jahre eingesehen? Wie urteilt die Konkurrenz; wie andere Firmen, wie
Auskunftsbureaus, wie Sie selbst über die Firma? Die Auskünfte sind im
Original beizufügen und verbleiben bei der Zentrale zusammen mit den
Anträgen; die Filiale muß daher eine Abschrift von ihnen nehmen. Ist
226