Rücksicht nehmen, und aus diesem Grunde auch empfiehlt es sich, die
definitive Entscheidung über Kreditgewährung von einer Zentralstelle aus
bewirken zu lassen, während die Vorbereitung der Kreditgesuche, und vor
allem die Prüfung der Verhältnisse, zweckmäßigerweise durch die Direktoren
 der am Orte befindlichen Filiale erfolgt.
Sind die Kredite gewährt, so müssen sie auch regelmäßig geprüft
werden, und bei größeren Debitoren behält sich die Bank meist das
Recht vor, regelmäßig Einblick in die Jahresbilanz zu nehmen und Abschriften
 davon einzufordern, Von Zeit zu Zeit sind wieder neue Auskünfte
einzuziehen, und auch die Lage der gesamten Branche ist stets im Auge
zu behalten. Trotz aller denkbaren Vorsicht ist die Kredit gewährende
Bank natürlich vor Verlusten nicht gesichert, aber durch gewissenhaftes
Vorgehen bei Prüfung der Verhältnisse und durch dauernde Beobachtung der
Konten werden die Bankleiter, die das angeborene und durch die Praxis
dann weiter ausgebildete Talent besitzen, Menschen schnell und richtig
zu beurteilen, und last not least eine Portion Glück haben müssen, die
Verluste bei Kreditgewährung auf ein Minimum reduzieren können.
„Die Blankokredite sind für die Bank die besten und sichersten.“
Dieser, von Konsul Gutmann, dem Seniordirektor der Dresdner Bank
geprägte, und in einer Generalversammlung vor einer Reihe von Jahren
ausgesprochene Satz -— ein Aktionär bemängelte die Höhe der ungedeckten
 Kredite der Dresdner Bank — klingt zunächst paradox, enthält
 aber eine große Wahrheit. Bei Gewährung von Blankokrediten gehen,
wie erwähnt, die Banken, insbesondere die großen Institute, äußerst sorgsam
 vor, während sie‘ bei gedeckten Krediten sich allzu oft allein auf
das Unterpfand verlassen. Verliert dieses an Wert, so stehen dem Kreditgeber
 mitunter keine anderen Sicherheiten zur Verfügung, und er ist geschädigt,
 Insbesondere aber hinsichtlich der Liquidität sind, bei vorsichtiger
 Geschäftsführung, die ungedeckten Kredite die besten, indem ihre
Einziehung am glattesten verläuft. Kredite hingegen, die auf Grundlage
von Wertpapieren oder Waren gegeben sind, werden bei sinkender Konjunktur
 nur schwer oder überhaupt nicht veräußerlich sein, während die
Sicherungshypotheken dann auch nur nominellen Wert haben und nichts
als eine Selbsttäuschung bedeuten. Daher enthalten die Geschäftsordnungen
der Banken neuerdings vielfach die Vorschrift, daß neben der bestellten
Sicherheit auch die Person des Pfandgebers und dessen Vermögenslage
zu berücksichtigen ist, so daß die Bank bei ihrer Befriedigung nicht ausschließlich
 auf das Pfand angewiesen ist.

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