1901“1) nach: „Cassel, wo die Frankfurter Zeitung viel verbreitet ist, be-[reite
 sich beizeiten von seinem großen Besitze an Treber-Aktien,
Nur in Sachsen, in Leipzig, ahnen weite Kreise dank dem Schweigen
der dortigen Presse nichts von der Gefahr, die ihnen droht... Die
Leipziger Bank zog ihre finanzielle Kraft vorwiegend aus sächsischen
Bank- und Kapitalisten-Kreisen. Nur durch das Vertrauen, das sie bei
diesen genoß, war sie in den Stand gesetzt, das morsche Casseler Gebäude
 so lange zu stützen. Man darf daher wohl die Behauptung aussprechen,
 daß die Krisis den erreichten Umfang nicht hätte annehmen
können, wenn die Leipziger Tagespresse rechtzeitig ihre Pflicht getan
hätte, indem sie ihre Leser von allen die Leipziger Bank berührenden
Vorgängen in Kenntnis setzte.“ —
Hat eine Bank größere Verluste erlitten, und sind hierüber Mitteilungen
an die Öffentlichkeit gelangt, oder hält die Bankleitung nach pflichtgemäßen
 Erwägungen es für wünschenswert, daß ihre Aktionäre usw. in
Kentnis gesetzt werden, so hat sich als der beste Weg immer noch der
erwiesen, der sachverständigen Handelspresse Vertrauen zu schenken und
die näheren Verhältnisse klar zu legen, Aufgabe der Kritiker ist es dann,
zu prüfen, in welcher Form die Öffentlichkeit hiervon zu benachrichtigen
ist, und welche eventuell beruhigenden kritischen Äußerungen hinzuzufügen
 sind. Daß die Kritik frei von allem Gehässigen und Persönlichen
sein muß, sollte eigentlich selbsverständlich sein, ist es aber für manchen
Handelsredakteur und Finanzkritiker leider nicht, der, nehmen wir wohlwollend
 an, im jugendlichen Feuer, sich manchmal gemüßigt fühlt, die
Leiter unserer Banken abzukanzeln wie Schulbuben, die einen dummen
Streich gemacht haben.
Bildet sich zwischen Bank und Presse ein Vertrauensverhältnis heraus,
so wird den Interessen der Allgemeinheit und denen der Bank am besten
gedient. Falsche Gerüchte wird die Presse, aus eigener Erfahrung heraus,
im Keime ersticken können, wenn sie zur Bankleitung das Vertrauen

wenn sie an die Ehre rühren, ihre Nachprüfung aber nicht möglich ist, Andererseits
 gibt es aber auch Fälle, wo die Sachlage es der Finanzpresse zur gebieterischen
 Pflicht macht, sie öffentlich zur Diskussion zu stellen, sobald die dringende
Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der zugrunde liegenden Tatsachen spricht,
Deshalb muß diejenige Presse, deren publizistische Lauterkeit über jeden Zweifel
erhaben ist, von den Gerichten fordern, daß den Umständen, die ihr Handeln beeinflussen,
 Verständnis entgegengebracht wird.“
N Tübingen 19023. S. 122.

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