Aktiva,
ı. Nicht eingezahltes Aktienkapital. Es soll ersichtlich sein, welchen
Betrag des Aktienkapitals die Bank noch einfordern kann.
2. Kasse, fremde Geldsorten und Kupons. Die meisten Banken führen
in ihrer Jahresbilanz diese 3 Posten in einer einzigen Summe auf, Da
Kupons und Sorten nicht in größeren Beträgen, als für den Geschäftsverkehr
 notwendig ist, gehalten werden dürften, so ist gegen diese Zusammenfassung
 nichts erhebliches einzuwenden, andererseits ist aber auch
nicht einzusehen, warum nicht detaillierte Angaben gemacht werden. Es
ist einmal für die Kritik von Interesse, zu erfahren, wie viel Prozent der
Iremden Gelder in bar gehalten werden, und weiter wird die Bankleitung
bei zu großen Kupon- und Sortenbeständen (s. S. 319) die Ursache
ermitteln und ev. für Änderung Sorge tragen.
3. Guthaben bei Noten- und Abrechnungs-(Clearing-)Banken. Wenn
auch die Guthaben bei der Reichsbank, dem Berliner Kassenverein, den
Privatnotenbanken, dem Postscheckamt usw. jederzeit, bis auf die eisernen
Fonds, abgehohen werden können, so ist doch die Trennung, die nach
dem alten Schema nicht erfolgt ist, sehr zu begrüßen, Sie verhütet auch
eine doppelte bezw. dreifache Zählung der Barbestände, indem z, B. auch
der Kassenbestand einzelner Banken solche Beträge enthält, die sie gegen
die Forderungen halten müssen, die andere Banken an sie haben,
4. Wechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen. Aus dem Wechselbestande
 werden ausgeschieden und besonders nachgewiesen: a) die von
der Bank selbst akzeptierten, b) die von ihr ausgestellten und c) die
noch in ihrem Portefeuille befindlichen, von ihren Kunden an die Order
der Bank ausgestellten Solawechsel. Die Banken kaufen mitunter vom
Kunden ihr eigenes Akzept (s. Band I S. 288) und geben es erst bei
Geldbedarf und günstigen (niedrigen) Diskontsatz weiter, oder der Kunde
hinterlegt einen von ihm akzeptierten Wechsel, auf dem die Bank dann
als, Aussteller fungiert. Es geschieht dies teils zur Sicherheit, teils um die
Summe durch Rediskontierung der Wechsel wieder flüssig zu machen.
Der Bank kann das eigene Akzept auch erst wieder von dritter oder
vierter Seite, d. h. einem der Giranten, die es gekauft haben und nun
bei der bezogenen Bank rediskontieren, zugehen. Eine erste Bank wird
ein solches Akzept niemals weiter begeben, sondern bis zum Verfalltage
im Portefeuille behalten, — Mitunter zieht die Bank auf ihren Kunden,
diskontiert diesem dann den Wechsel und nimmt ihn ins Portefeuille,
„Sie belastet damit ihr Akzeptkonto nicht und hat auf der anderen

260