Banken, Wechsel, Lombards, Reports und diejenigen Effekten, die bei der
Reichsbank lombardfähig sind).
Die Frankfurter Zeitung nimmt eine Scheidung der leicht greifbaren
Mittel in solche 1. und 2. Ranges vor: Zu jenen zählt sie: Bargeld, Kupons,
Sorten, Bankguthaben, Wechsel (ohne eigene Ziehungen und ohne eigene
Akzepte), ferner bei der Reichsbank lombardfähige Effekten. Als liquide
Mittel 2, Ranges werden von ihr gerechnet: Sonstige börsenfähige Papiere,
Reports, Lombards und gedeckte Warenvorschüsse,
In der von der Reichsbank anläßlich der Bankenquete vorgenommenen
Statistik?) wird in ähnlicher: Weise gegliedert; nur werden sämtliche
Lombarddarlehen als liquide Mittel 2, Ordnung gerechnet und dahin
auch die ungedeckten Vorschüsse auf Waren und Warenverschiffungen
gezählt, weil damals diesbez. Spezifikationen der Banken noch nicht er-;olgten.,

Der Plutus®) stellt, neben der üblichen Berechnung, in einem neuen
Schema diejenigen Anlagen fest, die sofort in Zeiten der Not flüssig gemacht
 werden könnten. Es sind dazu sämtliche Anlagen in Kassa und
in Notenbankguthaben, in deutschen Anleihen und Schatzanweisungen
gerechnet, und die Hälfte des Kapitals, das in Lombards, sowie ein
Drittel des Kapitals, das in Wechselbeständen angelegt ist. —
Zu diesen verschiedenen Methoden der Liquiditätsberechnung möchte
‘ch auf Grund eigener praktischer Erfahrungen folgendes bemerken:
Was zunächst die Verpflichtungen anbelangt, so bin ich der Ansicht,
daß man de facto keinen Unterschied zwischen sofort und später fälligen
Depositen- und Kontokorrentguthaben machen darf, denn in kritischen
Zeiten hat bis jetzt wohl jede Bank, um nicht ihren Kredit noch weiter
zu untergraben, auch die erst später fälligen Summen — selbstverständlich
 unter veränderter Zinsberechnung — sofort ausgezahlt. Gegen die
Einstellung der Gesamtsumme der Akzepte in die Verpflichtungen wendet
Rießer*) ein, daß dabei nicht berücksichtigt werde, „daß in der Regel
selbst in kritischen Zeiten, die zur Deckung verpflichteten Kunden, wenigstens
 in ihrer Mehrzahl, der Bank den zur Einlösung ihres Akzepts erforderlichen
 Betrag vor der Fälligkeit einsenden werden“, Rießer, der die

1) S. Sonderabdruck, Die deutschen Banken im Jahre 1912, Berlin 1913.
?) S. Materialien zur Frage des Depositenwesens, a, a. O, S. 134.
8) XI, 16,
* a. a. O, S. 451.

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