Dazu müssen sie einmal zeigen, daß sie in der Lage sind, auch den
größten Ansprüchen, die in den ersten Tagen der Panik an sie herantreten,
 zu genügen, Ohne daß sie rigoros Kredite zurückziehen, die gerade
 jetzt am ehesten benötigt werden, und sie müssen weiter auch im
normalen Zeiten bereits beim großen Publikum aufklärend wirken,
und zwar sollte dies Sache der einzelnen Bankdirektoren und Bankiers,
wie der Organisationen der Chefs und der Bankbeamten sein,
Ebenso wäre es auch sehr wünschenswert, wenn der Staat die Maßregeln,
 die er im Kriege behufs finanzieller Mobilmachung zu ergreifen
gedenkt, und die bis auf alle Einzelheiten feststehen, in ihren Grundzügen
 wenigstens, der Öffentlichkeit übergeben würde. Das Publikum würde
im Ernstfalle wesentlich beruhigter sein, wenn es erfährt, wie vorsichtig
überlegt und großzügig alles, insbesondere auch während der Marokko-Krisis,
 vorbereitet worden ist, um für alle Fälle finanziell gerüstet dazustehen,
 Offiziell ist über die Grundzüge eines kriegsfinanziellen Notstandsgesetzes
 bisher nichts bekannt geworden; diejenigen, die informiert sind,
sind zum Schweigen verpflichtet. Gewissermaßen vorbereitende Kriegsmaßregeln
 waren. die Einführung kleiner Reichsbanknoten und die Erklärung
 der Reichsbanknoten als gesetzliche Zahlungsmittel. Alle voreiligen
Schritte, die gar zu leicht Fehlgriffe werden können, müssen vermieden
werden, Frankreich hatte 1870 folgende Maßregeln ergriffen: Aufhebung:
der Publizität, Verlängerung der Wechselfristen. (Wechselmoratorium) und
Einführung des Zwangskurses für die Banknoten.
Nach Stroell!), der sich sehr eingehend mit dieser Materie befaßt
hat, werden die finanziellen Kriegsmaßregeln Deutschlands im Falle:
eines Weltkrieges — wenn wir in einen Krieg verwickelt werden, dürfte.
es sich nur um einen Krieg gegen mehrere Fronten handeln — in der
Hauptsache folgende sein:
„Vorläufige Immobilisierung des bei den deutschen Notenbanken liegenden
nationalen Goldschatzes, Aufhebung der Bankpublizität und der Drittelsdeckungsvorschrift,
 Einführung des Zwangskurses für Reichsbank- und Privatbanknoten,
für Reichskassenscheine und Reichssilber, äußerste Anspannung der durch das
Juliusturm-Gold verstärkten Reichsbank-Elastizität, Einführung von Kriegsdarlehnskassen
 und somit, namentlich durch die beiden letzterwähnten Maßregeln, Schaffung
eines ziffernmäßig gewaltigen Zahlmittelstocks, zu dem, unter kulanten Bedingungen,
jeder Staatsbürger Zutritt hat, der bankmässige Deckungen zu bieten vermag.
Also, volkswirtschaftlich ausgedrückt, die ad hoc geschaffene großzügige Gelegenheit,
 einen bedeutenden Bruchteil des fix liegenden nationalen Kapitals in die

3 4.
3
S,
ank-Archiv I, 9
X
*
hi
Y— eu
) B

‚36